Drucksache 14/5555
– 238 –
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Anlage 30 (zu Nrn. 10.11.1, 31.1.1)
SCHUFA-Klausel
Ich willige ein, dass die Bank der SCHUFA GmbH Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt.
Unabhängig davon wird die Bank der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Scheck- und Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Insoweit befreie ich die Bank zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA
sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit
gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im
Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten
Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Ich willige ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an die zuständige SCHUFA übermittelt werden.
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen
über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt
wird.
Die Adresse der SCHUFA lautet: .........................................................................................................
Unterschrift