Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
– 237 –
Drucksache 14/5555
Anlage 29 (zu Nr. 10.11.1)
SCHUFA-Klausel zu Telekommunikationsanträgen
Ich willige ein, dass die Firma*) der SCHUFA GmbH Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses
Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält.
Unabhängig davon wird die Firma*) der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA
sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an
Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren.
Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von
Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Ich willige ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt werden.
Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen
über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält eine Broschüre, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt
wird.
Die Adresse der SCHUFA lautet:............................................................................................................
Unterschrift
*) zu
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