Hinsichtlich des Speicherverhaltens ergab sich auf Bundesländerebene ein komplett anderes
Bild als auf Bundesebene. So wurden lediglich in etwas mehr als 14 Prozent der Fälle von den
Ausländerbehörden übermittelte Informationen von den Landesverfassungsschutzbehörden
gespeichert, während in knapp 86 Prozent der Fälle keine Speicherung erfolgte. Diese Quote
war somit auch deutlich niedriger als bei der letzten Evaluation (2013/14: 27 Prozent).
Abb. 9: Umgang mit den von den Ausländerbehörden übermittelten Informationen

In den 15 Fällen156 wurden von sieben Landesverfassungsschutzbehörden folgende Informationen gespeichert:


Diverse Hinweise (z. B. Änderung des Erscheinungsbildes oder Verhaltens von
Personen)



Ein syrischer Flüchtling scheint labil zu sein und möchte wieder zurück nach Syrien. Er
lehnt alle staatlichen Maßnahmen ab. Auch andere Syrer möchten keinen Kontakt, da
sie ihn für gefährlich halten.



Erkenntnisse über Aktivitäten von FND der GUS-Staaten gegen Asylbewerber in
Deutschland



Hinweis auf eine Kontaktperson



Hinweis auf einen möglichen IS-Kämpfer unter einreisenden Flüchtlingen



Hinweise auf eine mögliche zunehmende Radikalisierung



Hinweise auf IS-Sympathisanten



Informationen über eine islamistische Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4 und 5
VerfSchG-LSA



Islamistische Nordkaukasische Szene (2x)



Konkretisierung von Personenhinweisen

156

In einem Fall wurde angegeben, dass Informationen gespeichert wurden, ohne jedoch weitere
konkrete Angaben zu machen. Daher sind hier nur 14 Angaben zu den gespeicherten Informationen
aufgeführt.

81

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