Optimierungspotenzial bei der Regelung zur erforderlichen Zustimmung des BAMF vor der
Übermittlung an ausländische Partnerdienste. Diese sei nicht funktional, da zum einen das
BfV dem BAMF aufgrund der VS-Einstufung wesentlicher Teile nur einen Teil der Informationen zur Verfügung stellen könne, die dieses für eine fundierte Entscheidung brauche. Zum
anderen sei § 19 Abs. 3 BVerfSchG aus Sicht des BfV für solche Übermittlungen eine ausreichende Grundlage, da auch dort selbstverständlich die Belange des Betroffenen berücksichtigt
würden. Die Überarbeitung des Kriterienkatalogs sei notwendig geworden, da der alte zu lang,
komplex und unübersichtlich geworden wäre, um die Anhörerinnen und Anhörer in die Lage
zu versetzen, relevante Informationen zu erkennen und gezielt nachzufragen. Die unterschiedliche Verteilung der Spontanübermittlungen auf die einzelnen Abteilungen des BfV wurde so
erklärt, dass der Großteil der Flüchtlinge aus Ländern stammte, in denen der IS und/oder Jihadisten aktiv seien. Für diesen Bereich sei die Abteilung 6 zuständig, die die meisten Übermittlungen im Erhebungszeitraum erhalten habe.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass das BAMF von seiner Möglichkeit, Informationen
spontan an das BfV zu übermitteln, im Erhebungszeitraum intensiv Gebrauch machte. Dabei
kam es sehr oft zu einer Speicherung von Informationen beim BfV. Aus Sicht des BAMF funktioniere die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden sehr gut. Dies läge u. a. auch daran,
dass Verbindungsbeamte des BND und BfV im BAMF säßen und aufgrund der hohen Priorität,
die das Thema Sicherheit aktuell habe, auf allen Ebenen Kontakte zwischen dem BAMF und
den Nachrichtendiensten bestünden.
Spontanübermittlungen von Ausländerbehörden der Länder
Im Gegensatz zum BAMF wurden von den Ausländerbehörden der Länder im Erhebungszeitraum nur vereinzelt Informationen gemäß § 18 Abs. 1a BVerfSchG an die Landesverfassungsschutzbehörden übermittelt. In 12 Bundesländern kam es in insgesamt 104 Fällen
zu einer Spontanübermittlung von Informationen durch die Ausländerbehörden. Im Vergleich
zur vorherigen Evaluation (2013/14: 33) kam es somit auch auf Bundesländerebene zu einem
deutlichen Anstieg (2016/17: 104) – wenn auch nicht so stark wie beim Bund und auf einem
insgesamt niedrigeren Niveau.
Abb. 8: Spontanübermittlungen der Ausländer- an die Landesverfassungsschutzbehörden
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