Evaluationszeitraum von einer Einzelfallerfassung auf eine aggregierte Datenerhebung mittels
NADIS WN umgestellt werden musste.
Im Evaluationszeitraum übermittelten die Abteilungen 4 und 5 des BfV keine BAMF-Informationen an andere ausländische öffentliche Stellen bzw. zwischen- oder überstaatliche Stellen.
Die Abteilung 6 wies darauf hin, dass sie hierzu keine konkreten Angaben machen könne, gab
aber an, dass die Zahl der Fälle, in denen eine Übermittlung an andere ausländische öffentliche Stellen bzw. zwischen- oder überstaatliche Stellen erfolge, gegenwärtig bei unter einem
Prozent liege. Hierbei habe es sich um ausländische Partnerdienste gehandelt.
Auffällig ist, dass die Zahlen im Evaluationszeitraum sich deutlich von den Evaluationen aus
den Jahren 2009 sowie 2013/14 unterscheiden. So wurden deutlich mehr Informationen vom
BAMF an das BfV übermittelt (2009: 648; 2013/2014: 200, 2016/17: 4.787). Gleichzeitig
erhöhte sich der Anteil der Informationen deutlich, die vom BfV gespeichert wurden (2009:
12,5 Prozent; 2013/2014: 20 Prozent; 2016/17: 78 Prozent).
Von Seiten des BAMF wurde die hohe Zahl an Spontanübermittlungen damit begründet, dass
der islamistische Terrorismus mit dem Aufkommen des Islamischen Staates stark an Bedeutung gewonnen habe und aufgrund der in Deutschland angespannten Sicherheitslage vor
allem die Sensibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF vor Ort größer geworden
sei. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass in den letzten Jahren eine Vielzahl neuer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt worden sei, die noch keine langjährigen Routinen
entwickelt hätten, und regelmäßig Vor-Ort-Schulungen des Sicherheitsreferats in Zusammenarbeit mit den Verbindungsbeamten des BND und des BfV durchgeführt würden, sodass das
Instrument der Spontanübermittlung frühzeitig bekannt und implementiert würde.
Aus Sicht des BAMF sei die Möglichkeit, Informationen gemäß § 18 Abs.1a BVerfSchG ans
BfV zu übermitteln, – insbesondere angesichts der derzeit angespannten Sicherheitslage in
Deutschland – sehr wichtig. Vor allem die BAMF-Übermittlungen mit Hinweisen auf Extremismus, Terrorismus und Radikalisierungen hätten in den letzten Jahren eine große Rolle gespielt. Gerade bei Radikalisierungstendenzen lägen oft aber keine klaren Beweise vor, sodass
eine Übermittlung nach § 18 Abs. 1 BVerfSchG als Alternative nicht in Frage käme. Das
Referat 241 sah kaum Optimierungsbedarf im Bereich der Spontanübermittlungen. Es wurde
lediglich angeregt, eine vergleichbare Möglichkeit zur direkten Übermittlung von Informationen
an das BAMAD zu schaffen, da dies derzeit unter Verweis auf § 10 Abs. 1 MADG mit höheren
Anforderungen verbunden sei und eine Übermittlung vom BAMF über das BfV an das BAMAD
als umständlich angesehen werde.
Das BfV stellte mit Blick auf die deutliche Zunahme der Spontanübermittlungen des BAMF
fest, dass die Informationen dort insgesamt weniger gefiltert würden. Seit der Flüchtlingskrise
scheine das BAMF bei seinen Übermittlungen „auf Nummer sich zu gehen“, da möglicherweise
vermieden werden solle, dass relevante Informationen nicht an die Nachrichtendienste
weitergeleitet würden. Mit Blick auf die Zusammenarbeit mit dem BAMF monierte das BfV,
dass die übermittelten Dokumente in schlechter Qualität und nicht maschinenlesbar
eingescannt seien. Zudem fehle noch eine standardisierte Vorlage für die Übermittlung vom
BAMF ans BfV. Hieran werde aber derzeit gearbeitet.
Aus Sicht des BfV seien die Ersthinweise des BAMF für die nachrichtendienstliche Arbeit von
großer Bedeutung, um relevante Informationen zu möglichen Gefährdern zu erhalten, die
beispielsweise die Ziele des IS in Deutschland weiterverfolgen wollen. Verbesserungen seien
nach Auffassung des BfV vor allem in organisatorischer Hinsicht wünschenswert. So wäre es
hilfreich, wenn die Daten vom BAMF so übermittelt würden, dass sie vom BfV elektronisch
weiterverarbeitet werden können. Darüber hinaus wäre eine intensivere Vorprüfung seitens
des BAMF wünschenswert, um die Arbeit des BfV zu erleichtern. Des Weiteren gebe es
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