Tab. 15: Anzahl der Übermittlungen gemäß § 18 Abs. 1a BVerfSchG nach Abteilungen
des BfV
Abteilungen BfV
1.10.30.11.2016
1.12.201630.4.2017
1.5.30.9.2017
Gesamt
In %
Spionageabwehr und
Proliferation
(Abteilung 4)
-
85
58
143
3,0
Ausländer- und Linksextremismus
(Abteilung 5)
53
210
530
793
16,6
Islamismus und
islamistischer
Terrorismus
(Abteilung 6)
574
1.889
1.388
3.851
80,4
BfV gesamt
627
2.184
1.976
4.787
100,0
Hinsichtlich der Speicherquote zeigten sich ebenfalls deutliche Unterschiede. Führte 2013/14
nur jede fünfte Übermittlung des BAMF zu einer Speicherung von Informationen beim BfV, war
dies im Erhebungszeitraum bei vier von fünf Übermittlungen der Fall. Bei einer differenzierteren Betrachtung wurde zudem deutlich, dass es auch große Unterschiede zwischen den
Speicherquoten der einzelnen Abteilungen im BfV gab. Während die Abteilung 6 knapp 90
Prozent der übermittelten Informationen speicherte, war dies in Abteilung 4 nur in knapp
sieben Prozent der Fall. Von Abteilung 5 wurden mehr als 40 Prozent der vom BAMF übermittelten Informationen gespeichert.
Tab. 16: Anzahl der Speicherungen nach Abteilungen des BfV (absolut und in %)
Abteilungen BfV
Anzahl der
Übermittlungen
Anzahl der
Speicherungen
In %
Abteilung
Gesamt
In %
gesamt
Spionageabwehr
und Proliferation
(Abteilung 4)
143
5
3,5
143
3,0
Ausländer- und
Linksextremismus
(Abteilung 5)
793
326
41,1
793
16,6
Islamismus und
islamistischer
Terrorismus
(Abteilung 6)
3.851
3.402
88,3
3.851
80,4
Gesamt
4.787
3.733
78,0
4.787
100,0
Eine einzelfallbezogene Erfassung, welche personenbezogenen Daten vom BfV gespeichert
wurden, sowie eine einzelfallbezogene Bewertung des Nutzens für die nachrichtendienstliche
Arbeit waren nicht möglich, da aufgrund der Vielzahl von BAMF-Übermittlungen im
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