Ausschreibungen wurden keine Angaben zur Nutzenbewertung von den drei Nachrichtendiensten gemacht. Bei diesen Fällen handelte es sich fast ausschließlich um Ausschreibungen des BND (204).
Abb. 7: Bewertung der im Rahmen der SIS II-Ausschreibung gewonnenen Informationen für die nachrichtendienstliche Arbeit

Die genauen Begründungen für die jeweilige Nutzenbewertung sind im Anhang (S. 163 ff.)
aufgeführt.
Bei einer differenzierten Analyse der Ergebnisse zeigte sich ein großer Unterschied
hinsichtlich der Nutzenbewertung sowohl zwischen BfV/BAMAD und BND als auch zwischen
Ausschreibungen, in denen Informationen zu der ausgeschriebenen Person bzw. Sache übermittelt wurden, und Ausschreibungen, die zu keinem Treffer führten. Für die Gruppe der
Ausschreibungen mit Treffermeldung wurde der Nutzen der gewonnenen Informationen in
knapp 50 Prozent der Fälle vom BfV/BAMAD als hoch bzw. sehr hoch bewertet. In rund 46
Prozent der Ausschreibungen wurden die übermittelten Informationen als teilweise nützlich
eingestuft. In rund vier Prozent der Fälle wurde der Nutzen als gering eingeschätzt.
Der BND bewertete hingegen den Nutzen aller im Rahmen der SIS II-Ausschreibung gewonnenen Informationen, die aus einer Treffermeldung stammten, als teilweise nützlich.
Bei den Ausschreibungen, die zu keinem Treffer führten, fiel die Nutzenbewertung deutlich
schlechter aus. In etwas mehr als vier Prozent der Fälle wurde der Nutzen vom BfV/BAMAD
als hoch bzw. sehr hoch bewertet. In rund 26 Prozent der Fälle waren die im Rahmen der
Ausschreibung gewonnenen Informationen teilweise von Nutzen. Bei etwa 68 Prozent der
Ausschreibungen wurde der Nutzen als gering bzw. sehr gering eingestuft. In etwas mehr als
einem Prozent der Fälle wurden keine Angaben zur Nutzenbewertung gemacht.
Der BND bewertete den Nutzen der Informationen, die aus SIS II-Ausschreibungen ohne
Treffermeldung stammten, in nur rund drei Prozent der Fälle als hoch. In mehr als 41 Prozent
waren die Informationen teilweise von Nutzen, während zu mehr als 55 Prozent der Ausschreibungen keine Angaben gemacht wurden. Letzteres erklärte der BND damit, dass für ihn als
Auslandsnachrichtendienst mit Fokus auf bestimmte Zielregionen außerhalb des SchengenRaumes fehlende Treffer für Ausschreibungen aus dem Schengen-Raum oftmals keine
inhaltlich verwertbaren Rückschlüsse zulassen.

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