Abb. 6: SIS II-Ausschreibungen nach Phänomenbereichen149

Befristung, Verlängerung und Löschung der Ausschreibungen
Hinsichtlich der Ausschreibungspraxis ist festzustellen, dass bei fast allen Ausschreibungen
der drei Nachrichtendienste im Erhebungszeitraum die maximale Befristungsdauer von sechs
Monaten ausgeschöpft wurde. In lediglich einem Fall wurde die Ausschreibung auf 22 Tage
befristet. In einem anderen Fall wurden hierzu keine Angaben gemacht. In etwa acht von zehn
Fällen kam es zu einer wiederholten Anordnung der Ausschreibung, wobei dies in 87 Prozent
der Fälle zwischen ein- und fünfmal geschah. Etwa 13 Prozent der Ausschreibungen wurden
zwischen sechs- und zehnmal angeordnet, während es in zwei Fällen zu elf- bzw. vierzehnmaligen Anordnungen der Ausschreibung kam.
Angaben zu den Gründen für die Löschung der SIS II-Ausschreibungen wurden in 328 Fällen
gemacht. In 195 Fällen lagen die Voraussetzungen für die Ausschreibung nicht mehr vor. Bei
80 Ausschreibungen habe sich gezeigt, dass der Zweck der Maßnahme nicht erreicht werden
konnte. In 36 Fällen wurde angegeben, dass der Zweck der Maßnahme erreicht werden
konnte. Bei 14 Ausschreibungen wurde vom BfV als Grund für die Löschung der Maßnahme
genannt, dass die Voraussetzungen für die Ausschreibung nicht mehr vorlagen und der Zweck
der Maßnahme erreicht wurde. In drei Fällen wurde darauf hingewiesen, dass die Voraussetzung für die Maßnahme nicht mehr vorlagen und dass der Zweck der Maßnahme nicht
erreicht werden konnte. Zu 490 Ausschreibungen wurden keine Angaben zu den Löschungsgründen gemacht, da die Ausschreibungen größtenteils noch nicht gelöscht worden waren.
Nutzen der gewonnenen Informationen für die nachrichtendienstliche Arbeit
Die Bewertung der im Rahmen der Ausschreibung gewonnenen Informationen für die nachrichtendienstliche Arbeit fiel insgesamt divers aus. In rund zwölf Prozent der Ausschreibungen
wurde der Nutzen der gewonnenen Informationen als hoch bzw. sehr hoch eingeschätzt. In
etwa knapp der Hälfte der Fälle waren die Informationen zumindest teilweise von Nutzen. In
etwa 14 Prozent der Fälle wurde ihr Nutzen als gering bzw. sehr gering bewertet. Zu 206
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Zu den Ausschreibungen vom BND und BAMAD wurden keine Informationen zu den Phänomenbereichen erhoben.

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