auf Art. 36 und 37 des Beschlusses 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten
Generation (im Folgenden kurz SIS II genannt).143 Das SIS II ist seit dem 9. April 2013 in
Betrieb.144
Die Neuregelung stellt eine Erleichterung dar: Das SIS II ermöglicht den Zugriff auf die
ausgeschriebenen Daten durch alle Schengen-Vertragsstaaten, insbesondere anlässlich von
Grenzkontrollen, in Echtzeit.145 Im Jahr 2015 erfolgte eine redaktionelle Anpassung in Satz 6,
der nunmehr auf § 8b Abs. 3 BVerfSchG verweist.146
4.5.2. Empirische Ergebnisse
Durch das TBEG ist für alle drei Nachrichtendienste die Möglichkeit geschaffen worden,
Personen bzw. Sachen im Schengener Informationssystem II (SIS II) auszuschreiben. Wird
eine ausgeschriebene Person bzw. Sache im Schengen-Raum kontrolliert, erhält die ausschreibende Behörde Informationen über mögliche Reisebewegungen sowie ggf. Mitreisende.
Die Ausschreibung erfolgt unter bestimmten tatbestandlichen Voraussetzungen und wird von
den Nachrichtendiensten per E-Mail an das BKA weitergeleitet, das für die Prüfung und
Einstellung der Ausschreibung in das Fahndungssystem als nationale Sirene zuständig ist.
Anzahl der SIS II-Ausschreibungen
Im Erhebungszeitraum wurde die Möglichkeit von allen drei Nachrichtendiensten genutzt,
wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Am häufigsten griff der BND auf dieses Instrument
zurück. Das BfV nutzte diese Möglichkeit ebenfalls regelmäßig, während des BAMAD lediglich
zwei Ausschreibungen im Erhebungszeitraum vornahm. Dies liegt u. a. daran, dass sich der
Zuständigkeitsbereich – anders als z. B. beim BfV – auf einen beschränkten Personenkreis
(Angehörige des Geschäftsbereichs des BMVg) erstreckt, für den das Verlassen des Landes
ohne Erlaubnis erhebliche Konsequenzen bedeuten kann. Im Vergleich zur vorherigen Evaluation ist festzustellen, dass die Zahl der SIS II-Ausschreibungen deutlich zugenommen hat.
Das BfV und der BND begründeten die verstärkte Nutzung des Instruments mit der veränderten sicherheitspolitischen Lage (z. B. durch die Zunahme der Flüchtlingszahlen im Zuge des
Syrienkonflikts). In diesem Zusammenhang wurde vom BND noch darauf hingewiesen, dass
die Zunahme an Grenzübertritten relevanter Personen zugenommen habe, da Deutschland
ein potenzieller Aktions- und Rückzugsort für Jihadisten v. a. aus Syrien und Irak geworden
sei.

143

Siehe Beschluss des Rates 2007/533/JI vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die
Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II), ABl. Nr. L 205 S. 63 ff.
Zur nationalen Umsetzung siehe Art. 3 des Gesetzes zum Schengener Informationssystem der zweiten
Generation (SIS II-Gesetz), BGBl I Nr. 30 vom 17. Juni 2009, in Kraft getreten am 09.04.2013.
144 Pressemitteilung der EU-Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-309_de.htm
145 Vgl. Tuffner, Bundeskriminalamt (1998), S. 239 (241).
146 Art. 1 Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes vom
17.11.2015, BGBl I Nr. 45 vom 20.11.2015, S. 1941.

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