Zahlungsein- und -ausgänge
13
6
-
19
Sonstige Daten, davon:
8
3
-
11
Persönliche Daten
8
3
-
11
Legitimationsdaten
8
3
-
11
Ort- und Zeit der Ein-/auszahlung
8
3
-
11
Filiale
8
3
-
11
Nutzen der gewonnenen Informationen für die nachrichtendienstliche Arbeit
Die Nachrichtendienste wurden im Rahmen der Erhebung zudem gebeten, für jede Anordnung
den konkreten Nutzen der gewonnenen Informationen für die nachrichtendienstliche Arbeit zu
bewerten. In rund 42 Prozent der Fälle wurde der Nutzen der Informationen als hoch bzw. sehr
hoch eingestuft, wohingegen in knapp 11 Prozent der Fälle der Nutzen als gering bzw. sehr
gering bewertet wurde. In knapp 22 Prozent waren die gewonnenen Informationen teilweise
nützlich für die nachrichtendienstliche Arbeit. Bei rund einem Viertel der Anordnungen war eine
Bewertung seitens des BfV nicht möglich. Eine Einschätzung des Nutzens einer Finanzermittlungsmaßnahme war nach Aussage des BfV im Evaluierungszeitraum zumeist nicht möglich, da die Verpflichteten i. d. R. die Unterlagen erst nach Abschluss des Evaluationszeitraum
vollständig übersendet haben. Diese mussten zum Teil händisch erfasst und in einem ersten
Schritt im Finanzermittlungsreferat ausgewertet werden. Anschließend erfolgte eine Auswertung der im Finanzermittlungsbericht enthaltenen Sachverhalte in der Fachabteilung. In
der nachrichtendienstlichen Auswertung wird die gewonnene Erkenntnis eingeordnet, sodass
sich erst dort der Nutzen zeigt. Das für die Finanzermittlung zuständige Referat kann den
Nutzen der Maßnahme dagegen nicht abschließend einschätzen. Ein Feed-Back von den
Fachabteilungen an das für Finanzermittlungen zuständige Referat war wegen der zeitlichen
Streckung im Evaluationszeitraum nicht möglich.
Abb. 2: Bewertung des konkreten Nutzens der gewonnenen Informationen für die
nachrichtendienstliche Arbeit
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