Gründe für die Datenerhebung
Für den Einsatz der Datenerhebungsmaßnahmen wurden dabei folgende Gründe genannt:
Tab. 5: Gründe für die Datenerhebung gemäß § 8a Abs. 2 und 2a BVerfSchG102
Gründe für die Anordnung der Maßnahme
Anzahl der
Nennungen
(Mehrfachnennungen
möglich)
Aufgrund von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit
des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine
ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der
Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer
Mitglieder zum Ziele haben
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG)
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Aufgrund von Bestrebungen, die bezwecken oder auf Grund ihrer
Wirkungsweise geeignet sind, zu Hass oder Willkürmaßnahmen
gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren
Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges
Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch
die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den
öffentlichen Frieden zu stören oder
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 8a Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BVerfSchG)
(-)
Aufgrund von Bestrebungen, die bezwecken oder auf Grund ihrer
Wirkungsweise geeignet sind, Gewalt anzuwenden oder
vorzubereiten, einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder
Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen
von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen
veranlassen, befürworten oder androhen
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 8a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BVerfSchG)
(27)
Aufgrund von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen
Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde
Macht
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BVerfSchG)
10
Aufgrund von Bestrebungen im Geltungsbereich dieses
Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf
gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der
Bundesrepublik Deutschland gefährden
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3 BVerfSchG)
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102
Die 15 Kombi-Anträge von BfV und BAMAD wurden hier nur jeweils einmal gezählt.
In zwei Fällen wurden keine weiteren Angaben gemacht, um welche Bestrebungen es sich genau
handelte.
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