6. Fallstudienanalyse
In Abstimmung mit dem BMI und dem BfV erfolgte am 1. Juni 2017 eine Analyse ausgewählter
TBG-Maßnahmen sowie einer IMSI-Catcher-Maßnahme, um zu prüfen, ob eine Fallstudie in
Form einer Aktenanalyse das geeignete Mittel ist, um einen konkreten Einblick in das
nachrichtendienstliche Vorgehen bei der Anordnung und vor allem bei der Weiterverwendung
der gewonnen Informationen zu erlangen. Dies sollte gerade mit Blick auf Folgemaßnahmen
(auch im Bereich des Law Enforcement) und additive Grundrechtseingriffe erfolgen.
Auf Grundlage des Fallstudienkonzepts vom 15. Mai 2017 wurde anhand von insgesamt fünf
Anträgen gemäß § 8a BVerfSchG bzw. § 9 Abs. 4. BVerfSchG eine explorative Analyse im
BfV in Köln durchgeführt. Bei den Anträgen handelte es sich um
zwei besondere Auskunftsverlangen gemäß § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BVerfSchG
(Telekommunikationsverkehrsdaten-Abfrage),
einen Antrag gemäß § 9 Abs. 4 BVerfSchG (IMSI-Catcher-Einsatz),
ein besonderes Auskunftsverlangen gemäß § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BVerfSchG bzw.
§ 8a Abs. 2a BVerfSchG (Kombi-Antrag Kontostamm- bzw. Finanztransferdatenabfrage),
ein besonderes Auskunftsverlangen gemäß § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BVerfSchG
(Flugdatenabfrage).
Die Anträge stammten aus unterschiedlichen Fachabteilungen. Die Auswahl erfolgte durch
das BfV nach Maßgabe des Evaluationskonzeptes (abgeschlossene/beendete Maßnahmen
aus den Jahren 2014/2015) unter Berücksichtigung der VS-Einstufung und der Sensibilität der
Informationen. Es handelte sich um Fälle aus den Phänomenbereichen Rechtsextremismus,
Islamismus/islamistischer Terrorismus sowie Ausländerextremismus und Linksextremismus/terrorismus. Da die dem InGFA vorgelegten Schriftstücke als Verschlusssache GEHEIM eingestuft waren, durften keine Aufzeichnungen erstellt werden, die Informationen zum konkreten
Sachverhalt enthalten. Die Analyse der ausgewählten Fälle beschränkte sich somit darauf,
einen Überblick über die Struktur solcher Anträge zu erhalten.
Anhand der explorativen Analyse wurde deutlich, dass die untersuchten Anträge durch einen
hohen Standardisierungsgrad gekennzeichnet sind. Folgende Struktur war bei allen Anträgen
zu finden:
1. Kurzübersicht/Betroffene der Maßnahme
2. Anlass
3. Tatsächliche Anhaltspunkte
4. Aktuelle Erkenntnisse (soweit vorhanden)
5. Begründung der Erforderlichkeit
6. Beweisliste (nicht Bestandteil der zur Verfügung gestellten Unterlagen)
7. Ansprechpartner für Rückfragen (in der Regel Referatsleiter und Sachbearbeiter)
Bei allen fünf Maßnahmen zeigte sich, dass eine umfangreiche Darlegung des Sachverhalts
und der Erforderlichkeit erfolgte, wobei eine tiefergehende Prüfung dieser Darstellungen durch
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