1. Dezember 2016 bis 30. April 2017 und 1. Mai bis 30. September 2017), um bereits erste
Daten zur Vorbereitung der noch zu führenden qualitativen Interviews nutzen zu können. Eine
retrospektive Datenerhebung mittels der vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und
Evaluation (InGFA) erarbeiteten Erhebungsinstrumente für den Zeitraum 1. Dezember 2014
bis 30. September 2015 war nach Angaben der Nachrichtendienste nicht/nur teilweise möglich
bzw. wäre nur mit erheblichem Aufwand möglich gewesen, sodass darauf in Absprache mit
dem Auftraggeber verzichtet wurde.
Die begleitende Datenerhebung diente in erster Linie dazu, im Vergleich zu den für den
Bundestag erstellten vorhandenen Statistiken weitere – vor allem quantitative – Daten erfassen zu können. Je nach Regelung erfolgte eine Einzelfallerhebung – so wurden z. B. bei den
besonderen Auskunftsverlangen einzelne Anordnungen erfasst – oder eine aggregierte Erfassung aller Anwendungsfälle für die oben genannten Zeiträume (z. B. § 1 Abs. 1 S. 2 MADG).
Die erste Datenerhebungsphase (1. Oktober bis 30. November 2016) wurde zudem genutzt,
um die für die jeweiligen Regelungen entwickelten Erhebungsbögen einem Praxistest zu unterziehen. Dieser führte jedoch zu keinen Veränderungen am Erhebungsinstrumentarium.
Aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen musste allerdings bei einigen Vorschriften das
Vorgehen bei der Datenerhebung angepasst werden. So war die Anzahl der gemäß § 8a Abs.
1 BVerfSchG durchgeführten Maßnahmen deutlich höher als bei der vorherigen Evaluation.
Dies führte dazu, dass aufgrund der hohen Anzahl nicht für jede einzelne Maßnahme ein
Erhebungsbogen ausgefüllt wurde, sondern die Daten vom BfV aggregiert übermittelt wurden.
Dies hatte zur Folge, dass keine einzelfallbezogene Bewertung der von den zur Auskunft verpflichteten Unternehmen übermittelten Informationen seitens des BfV vorgenommen werden
konnte. Zudem war es nicht möglich, die von den Unternehmen ans BfV übermittelten Daten
einzelfallbezogen zu erfassen. Für eine Darstellung des Gesamtbildes hat dies jedoch keine
Auswirkungen.
Ein ähnliches Problem ergab sich im Evaluationszeitraum bei den Spontanübermittlungen vom
BAMF an das BfV. Auch hier war gegenüber der vorherigen Evaluation ein signifikanter Anstieg der Spontanübermittlungen feststellbar, der dazu führte, dass nicht jede einzelne Übermittlung des BfV mittels des von InGFA entwickelten Erhebungsbogens erfasst werden konnte.
Stattdessen wurden auch hier mittels des Nachrichtendienstlichen Informationssystems
(NADIS WN) die erforderlichen Daten aggregiert erfasst und an das InGFA übermittelt.
Dadurch war es jedoch für das BfV nicht möglich, für jede Übermittlung des BAMF
einzelfallbezogene Angaben (z. B. zur Art der gespeicherten personenbezogenen Daten oder
zum Erkenntniswert der einzelnen vom BAMF übermittelten Informationen) zu machen.
Zusätzlich zur begleitenden Erhebung wurden leitfadengestützte Experteninterviews
durchgeführt. Diese dienten zum einen dazu, Informationen zur Anwendungspraxis der Regelungen zu gewinnen, für die die Nutzung eines Erhebungsbogens in Absprache mit dem Auftraggeber als nicht sinnvoll erachtet wurde. Zum anderen konnten mit ihrer Hilfe zu den Regelungen, zu denen bereits Daten erhoben wurden, zusätzliche – vor allem qualitative – Daten
zu den Anwendungserfahrungen gewonnen werden. Hierzu wurden im September 2017 vom
InGFA Interviewleitfäden erarbeitet und die entsprechenden Interviewpartnerinnen und
-partner identifiziert. Zwischen Oktober und Dezember 2017 wurden mit Vertreterinnen und
Vertretern des BMI, des BMVg, des BMWi, des BAMF sowie der drei Nachrichtendienste
leitfadengestützte Interviews geführt.
Die Arbeit der Nachrichtendienste ist durch komplexe und vielschichtige Verfahren der Informationsgewinnung geprägt. Dabei geht es u. a. darum, rechtzeitig Indikatoren zu identifizieren,
die terroristisches Handeln vorbereiten oder begünstigen können. Darüber hinaus zielt die
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