3. Methodisches Vorgehen
Auf Basis der Leistungsbeschreibung wurden in einem ersten Schritt die Prüfkriterien festgelegt, anhand derer die näher zu untersuchenden Regelungen bewertet wurden. Folgende
Prüfkriterien wurden für die Datenerhebung im Rahmen des Evaluationsvorhabens ausgewählt und weiter operationalisiert:
(1) Eingriffsbreite
Zahl der Eingriffe,
Anzahl der Betroffenen sowie
Menge der erhobenen Daten.
(2) Eingriffstiefe
Art und Umfang der personenbezogenen Daten,
Weiterverwendung der personenbezogenen Daten sowie
Eingriffsdauer.
(3) Praktikabilität der Neuregelungen/der erweiterten Zuständigkeiten
Anwendungserfahrungen/-praxis der Nachrichtendienste,
Anwendungserfahrungen/-praxis der betroffenen Unternehmen sowie
mögliche Anwendungsprobleme.
(4) Aufwand im Zusammenhang mit den besonderen Auskunftsverlangen für die Unternehmen
Personalkosten für die Bearbeitung der Auskunftsverlangen,
Zeitaufwand für die Bearbeitung der Auskunftsverlangen sowie
sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Auskunftsverlangen
entstanden sind.
(5) Nicht-intendierte Effekte und mögliche Anwendungsprobleme
Erfassung negativer Auswirkungen der Auskunftsverlangen auf die Hauptbetroffenen
sowie
Erfassung sonstiger nicht-intendierter Effekte.
(6) Wirksamkeit zum Zweck der Terrorismusbekämpfung
Bewertung des Nutzens der gewonnenen Informationen für die Arbeit der Nachrichtendienste sowie
Alternativen zur Ausübung der relevanten Befugnis.
In einem nächsten Schritt wurde das Erhebungsinstrumentarium entwickelt, um die für die
Evaluation benötigten Daten gewinnen zu können. Neben der Auswertung der Berichte des
Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) über die Anwendung der Regelungen durch die
Nachrichtendienste war es erforderlich, eine begleitende Erhebung von Anwendungsfällen
durchzuführen, die am 1. Oktober 2016 begann und am 30. September 2017 endete. Es
wurden insgesamt drei Erhebungszeiträume festgelegt (1. Oktober bis 30. November 2016,
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