Tab. 21: Art der Unternehmen mit eigener sicherheitsempfindlicher Stelle nach SÜFVTypisierung
Art der Unternehmen mit eigener sicherheitsempfindlicher Stelle
Anzahl
Unternehmen, das mit dem Aufbau oder Betrieb des Digitalfunks BOS
beauftragt ist (§ 9a Nummer 1 SÜFV)
8214
Telekommunikationsunternehmen (§ 10 Absatz 1 Nummer 1 SÜFV)
15
Unternehmen mit Leitstellen für das überregionale Elektrizitätsübertragungsnetz (§ 10 Absatz 1 Nummer 2 SÜFV)
9
Verteidigungswichtige Einrichtung (§ 10 Absatz 2 SÜFV)
31
Unternehmen mit erweiterten Pflichten nach der Störfall-Verordnung
(§ 10a SÜFV)
34
Eisenbahn-/Untergrundbahnunternehmen (§ 11 Nummer 1 SÜFV)
3
Gefahrgutunternehmen mit Sicherungsplänen nach UA 1.10.3.2 ADR,
RID oder ADN (§ 11 Nummer 2 SÜFV)]
53
Gesamt
153
Betrachtet man die Größenstruktur der befragten Unternehmen mit eigener sicherheitsempfindlicher Stelle, zeigte sich, dass sich – wie auch schon bei den Fremdfirmen – alle Unternehmensgrößen an der Befragung beteiligten. Fast die Hälfte der Unternehmen hatte weniger
als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Etwas mehr als jedes fünfte Unternehmen beschäftigte zwischen 250 und 999 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, während rund 30 Prozent der
befragten Fremdfirmen mehr als 999 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten.
214
Zum Zeitpunkt der Umfrage befanden sich vier entsprechende Unternehmen in der Betreuung durch
BMWi. Im Anschreiben wurde darum gebeten, dass nur die oder der Sabotageschutzbeauftragte (kein/e
Vertreter/in) die Umfrage ausfüllt, sodass nur eine Rückmeldung pro betreutem Unternehmen erfolgt.
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