Abb. 12: Unternehmensgröße der Fremdfirmen

Mehr als die Hälfte der Sabotageschutzbeauftragten der Fremdfirmen charakterisierten die
Hauptbeschäftigung, die sie in ihrem Unternehmen ausüben, als eine Beschäftigung mit Führungsaufgaben oder schwierigen, komplexen Tätigkeiten (177). 37 Prozent gaben an, dass sie
eine Beschäftigung mit qualifizierten Fachtätigkeiten ausüben (118), während es sich bei acht
Prozent der Sabotageschutzbeauftragten um eine Beschäftigung mit ausführenden Tätigkeiten nach allgemeiner Anweisung handelte.
Unternehmen mit eigener sicherheitsempfindlicher Stelle
Am häufigsten gaben die Sabotageschutzbeauftragten an, dass sie in einem Gefahrgutunternehmen mit Sicherungsplänen nach UA 1.10.3.2 ADR, RID oder ADN (53) beschäftigt sind.
Darüber hinaus arbeiteten die Befragten in Unternehmen mit erweiterten Pflichten nach der
Störfall-Verordnung (34)211 sowie in verteidigungswichtigen Einrichtungen (31). Telekommunikationsunternehmen (15)212, Unternehmen mit Leitstellen für das überregionale Elektrizitätsübertragungsnetz (9)213 sowie Eisenbahn-/Untergrundbahnunternehmen (3) wurden deutlich
seltener genannt.

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Zum Zeitpunkt der Umfrage befanden sich 24 entsprechende Unternehmen in der Betreuung durch
BMWi. Im Anschreiben wurde darum gebeten, dass nur die oder der Sabotageschutzbeauftragte (kein/e
Vertreter/in) die Umfrage ausfüllt, sodass nur eine Rückmeldung pro betreutem Unternehmen erfolgt.
212 Zum Zeitpunkt der Umfrage befanden sich acht entsprechende Unternehmen in der Betreuung durch
BMWi. Im Anschreiben wurde darum gebeten, dass nur die oder der Sabotageschutzbeauftragte (kein/e
Vertreter/in) die Umfrage ausfüllt, sodass nur eine Rückmeldung pro betreutem Unternehmen erfolgt.
213 Zum Zeitpunkt der Umfrage befanden sich vier entsprechende Unternehmen in der Betreuung durch
BMWi. Im Anschreiben wurde darum gebeten, dass nur die oder der Sabotageschutzbeauftragte (kein/e
Vertreter/in) die Umfrage ausfüllt, sodass nur eine Rückmeldung pro betreutem Unternehmen erfolgt.

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