Tab. 20: Art der Unternehmen, in welche die Fremdfirmen Personal entsenden, nach
SÜFV-Typisierung
Anzahl
Art der Unternehmen, in welche die Fremdfirmen Personal
entsenden
Nennungen
(Mehrfachnennungen
möglich)
Unternehmen, das mit dem Aufbau oder Betrieb des Digitalfunks
BOS beauftragt ist (§ 9a Nummer 1 SÜFV)
29
Telekommunikationsunternehmen (§ 10 Absatz 1 Nummer 1
SÜFV)
69
Unternehmen mit Leitstellen für das überregionale
Elektrizitätsübertragungsnetz (§ 10 Absatz 1 Nummer 2 SÜFV)
64
Verteidigungswichtige Einrichtung (§ 10 Absatz 2 SÜFV)
213
Unternehmen mit erweiterten Pflichten nach der StörfallVerordnung (§ 10a SÜFV)
31
Eisenbahn-/Untergrundbahnunternehmen (§ 11 Nummer 1 SÜFV)
21
Gefahrgutunternehmen mit Sicherungsplänen nach UA 1.10.3.2
ADR, RID oder ADN (§ 11 Nummer 2 SÜFV)
18
Gesamt
445
Betrachtet man die Größenstruktur der befragten Fremdfirmen, zeigt sich, dass sich alle Unternehmensgrößen an der Befragung beteiligten. Etwa zwei Drittel der Fremdfirmen hatten
weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jedes fünfte Unternehmen beschäftigte
zwischen 250 und 999 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, während 16 Prozent der befragten
Fremdfirmen mehr als 999 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten.
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