Vier Prozent der Befragten nahmen die Aufgaben des vpS als sog. Sabotageschutz-Dienstleister für andere Unternehmen wahr (20).
Abb. 11: Anteil der Unternehmen nach Unternehmensart

Zehn Fremdfirmen und elf Unternehmen mit einer eigenen sicherheitsempfindlichen Stelle
gaben zudem an, dass sie die Aufgabe des Sabotageschutzbeauftragten auch für insgesamt
37 weitere Unternehmen wahrnehmen.
Eine Rücklaufquote lässt sich nur für die beim BMWi registrierten Unternehmen insgesamt
ermitteln, nicht jedoch für die drei Unternehmenstypen, da keine Statistik darüber existiert, wie
hoch die Gesamtzahl in der jeweiligen Gruppe ist. Für den gesamten nichtöffentlichen Bereich
betrug die Rücklaufquote 42,5 Prozent.
Da die Fragen – je nach Unternehmenstyp – variierten, werden im Folgenden die Auswertungsergebnisse differenziert nach Fremdfirmen, Unternehmen mit eigener sicherheitsempfindlicher Stelle und Sabotageschutz-Dienstleistern dargestellt:
Fremdfirmen
Der Großteil der befragten Sabotageschutzbeauftragten gab an, dass ihr Unternehmen Personal an verteidigungswichtige Einrichtungen (213) entsendet. Darüber hinaus wurden Telekommunikationsunternehmen (69) und Unternehmen mit Leitstellen für das überregionale Elektrizitätsübertragungsnetz (64) genannt. Hingegen spielten Unternehmen mit erweiterten Pflichten nach der Störfall-Verordnung (31), mit dem Aufbau oder Betrieb des Digitalfunks BOS
beauftragte Unternehmen (29), Eisenbahn-/Untergrundbahnunternehmen (21) sowie Gefahrgutunternehmen mit Sicherungsplänen nach UA 1.10.3.2 ADR, RID oder ADN (18) eine untergeordnete Rolle. Somit wurden alle in der SÜFV genannten Unternehmen in der Befragung
berücksichtigt:

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