sei es ein Problem, dass die SiBe oftmals keine ausreichende Ausbildung/Qualifizierung bekommen würden und nicht ausreichend Zeit für die Beschäftigung mit Fragen des vpS hätten.
Aus diesem Grund plädierte das BAMAD für eine bessere Qualifizierung der SiBe, aber auch
der Dienststellenleiter.
Doppelüberprüfungen seien kein Problem mehr, da – sollte es zu einer Einleitung einer Ü2
Geheimschutz kommen – beide Verfahren zusammengezogen würden. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts habe sich der Aufwand bei der Durchführung einer
SÜ insgesamt erhöht. Ein gesteigerter Aufwand bei der Begründung ergebe sich bei Voten,
welche die Feststellung eines Sicherheitsrisikos vorschlagen. In diesen Fällen komme es in
der Folge zur Anhörung der betroffenen Person. Hierfür müsse das Votum Aussagen zu den
Punkten enthalten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als entscheidungserheblich und damit darlegungsbedürftig seien.
Aus Sicht des BAMAD sei es sachgerecht, dass es aufgrund der unterschiedlichen
Bewertungsmaßstäbe unterschiedliche Ergebnisse bei einer SÜ Geheimschutz und einer SÜ
vpS geben könne. So könne es passieren, dass bei der SÜ Geheimschutz ein Sicherheitsrisiko
festgestellt werde und die SÜ vpS lediglich eine Erteilung von Auflagen vorsehe.
4.11.2.2. Zentrale Ergebnisse der Befragung der Sabotageschutz- bzw. Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen, nichtöffentlichen und militärischen (Sicherheits-)Bereich
4.11.2.2.1.

Nichtöffentlicher Bereich

Um Erkenntnisse zur den Erfahrungen mit der Umsetzung des vorbeugenden personellen
Sabotageschutzes (vpS) – insbesondere zur Nutzung der zeitlich erweiterten Ausnahmeregelung (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 SÜG) sowie zur Einschätzung des mit dem vpS verbundenen Aufwands
– im nichtöffentlichen Bereich gewinnen zu können, wurde im Mai/Juni 2017 eine onlinegestützte Befragung der Sabotageschutzbeauftragten der beim BMWi registrierten Unternehmen
durchgeführt. Hierzu wurde in enger Abstimmung mit dem für den vpS zuständigen Fachreferat im BMWi ein Online-Fragebogen für drei unterschiedliche Unternehmenstypen (Unternehmen mit eigener sicherheitsempfindlicher Stelle, Fremdfirmen209 sowie SabotageschutzDienstleister210) entwickelt. Der Fragebogen bestand aus vier Teilen. Der erste Teil fungierte
als Filter, um die Sabotageschutzbeauftragten zum richtigen unternehmensspezifischen Teil
weiterleiten zu können. Darüber hinaus erhielt er bereits erste unternehmensbezogene Fragen
(z. B. Unternehmensgröße, BMWi-Betriebsnummer(n)).
Der Fragebogen-Link mit Passwort sowie ein Informationsschreiben wurden vom BMWi per
Post an 1.097 Unternehmen verschickt, die vier Wochen Zeit hatten, den Fragebogen elektronisch zu beantworten. Anfang Juni 2017 wurden die Unternehmen, die sich bis dato noch nicht
an der Befragung beteiligt hatten, noch einmal aufgefordert, den Fragebogen innerhalb von
zwei Wochen zu beantworten. Anfang Juli 2017 wurde der Fragebogen-Link deaktiviert,
sodass ab diesem Zeitpunkt keine Teilnahme mehr möglich war.
Rücklauf
Insgesamt beantworteten 466 Unternehmen den elektronischen Fragebogen vollständig. Der
Großteil der Sabotageschutzbeauftragten war in Fremdfirmen tätig (322), während 27 Prozent
der Befragten in Unternehmen mit eigener sicherheitsempfindlicher Stelle (124) arbeiteten.

209

Hierbei handelt es sich z. B. um Wartungs- und Reinigungsfirmen, die ihr Personal an sicherheitsempfindlichen Stellen anderer Unternehmen einsetzen.
210 Hierbei handelt es sich um Dienstleister, die die Aufgaben des vpS für andere Unternehmen
wahrnehmen.

106

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