Sicherheitsbeauftragten, nach verkürzter Laufzeit angeordnete Wiederholungsüberprüfungen oder die Anzeige von Reisen in bestimmte Länder sein. Auflagen werden fallabhängig bestimmt und von der zuständigen Stelle (Geheimschutzbeauftragter) festgelegt.
5. Sicherheitsrisiko:
Es liegen sicherheitserhebliche Erkenntnisse i. S. d. § 5 SÜG vor, die nach Bewertung
des Einzelfalls dazu führen, dass betroffene Person die Tätigkeit an einer besonders
sicherheitsempfindlichen Stelle nicht aufnehmen bzw. dort nicht weiterbeschäftigt werden
darf.
Nach Angaben des BAMAD würden beim Großteil der Fälle keine sicherheitserheblichen
Erkenntnisse festgestellt. Für eine SÜ vpS, die zu einem „Glattabschluss“-Ergebnis führe, sei
der Aufwand vergleichsweise gering, da das Verfahren weitgehend automatisiert durchgeführt
werde.
Bei sicherheitserheblichen Erkenntnissen dauere das Verfahren hingegen länger (zwischen
drei Monaten und vier Jahren). In diesen Fällen erfolge eine Einzelfallprüfung. Insbesondere
die Befragung der betroffenen Personen sei sehr aufwendig. Es gebe immer wieder Fälle, in
denen die betroffenen Personen bei der Beantwortung der Fragen auf eine „Salamitaktik“
setzen und dadurch das Verfahren verzögern würden. Die Zahl der Fälle mit sicherheitserheblichen Erkenntnissen sei nach Einschätzung des BAMAD in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies liege auch daran, dass viele Bewerberinnen und Bewerber familiäre Bindungen
zu Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (z. B. Russland) hätten.
Falls die SÜ noch nicht abgeschlossen ist, die betreffende Person jedoch für eine bestimmte
Aufgabe benötigt wird, kann der Zugang zu einer besonders sicherheitsempfindlichen Stelle
auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 SÜG zugelassen werden (z. B. bei zeitlich begrenztem
Einsatz und mit Begleitung). Im militärischen Sicherheitsbereich ist eine ständige Begleitung
durchaus an nicht wenigen Stellen möglich. Z.T. ist auch der Einsatz einer Person bei Vorlage
eines vorläufigen Ergebnisses möglich.
Insgesamt wurden zwischen Januar 2015 und Dezember 2017 45.673 SÜ im militärischen
Sicherheitsbereich eingeleitet. Im gleichen Zeitraum wurden 50.505 SÜ abgeschlossen. Rund
94 Prozent der abgeschlossenen SÜ waren sog. Glattabschlüsse (inkl. Abschlussvermerk),
d. h. es gab keinerlei sicherheitserheblichen Hinweise. In etwas mehr als einem Prozent der
Fälle wurden sicherheitserhebliche Erkenntnisse gewonnen, während es in mehr als drei Prozent der Fälle zu Auflagenentscheidungen kam. In 402 Fällen wurde im Rahmen der SÜ ein
Sicherheitsrisiko festgestellt. In 132 Fällen wurden die Überprüfungsverfahren eingestellt.

104

Select target paragraph3