Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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miums auf das Parlamentarische Kontrollgremium
übertragen worden. Der erste Bericht des Kontrollgremiums erschien am 22. September 1999 (Bundestagsdrucksache 14/1635) und umfasste den Zeitraum vom
1. Januar 1998 bis 30. Juni 1999.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis zum 30. Juni 2000
ist das Gremium seiner Berichtspflicht mit dem Bericht
vom 8. Dezember 2000 (Bundestagsdrucksache 14/4948),
für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2001 mit
dem Bericht vom 21. Februar 2002 (Bundestagsdrucksache 14/8312), für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis
30. Juni 2002 mit Bericht vom 24. März 2003 (Bundestagsdrucksache 15/718), für den Zeitraum vom 1. Juli
2002 bis 30. Juni 2003 mit Bericht vom 4. März 2004
(Bundestagsdrucksache 15/2616) und für den Zeitraum
vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2004 mit Bericht vom
17. Februar 2005 (Bundestagsdrucksache 15/4897) nachgekommen. Seinen letzten Bericht hat das Kontrollgremium
am 7. September 2006 (Bundestagsdrucksache 16/2551)
vorgelegt. Er erstreckte sich auf den Zeitraum vom 1. Juli
2004 bis 31. Dezember 2005.
Der jetzt vorliegende Bericht setzt die bisherige Berichterstattung fort und umfasst hinsichtlich des Zahlenmaterials
den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2006.
II.

Zusammensetzung des Parlamentarischen
Kontrollgremiums

Im Berichtszeitraum oblag die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet
des G10 dem Parlamentarischen Kontrollgremium der
16. Wahlperiode.
In der Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2005 sind die Mitglieder des Parlamentarischen
Kontrollgremiums der 16. Wahlperiode gewählt worden.
Das Gremium ist noch am Tage der Wahl durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages konstituiert worden
und am selben Tag zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Folgende Abgeordnete – in alphabetischer Reihenfolge – gehören dem Gremium an: Fritz Rudolf Körper
(SPD), Wolfgang Nešković (DIE LINKE.), Dr. Norbert
Röttgen (CDU/CSU), Bernd Schmidbauer (CDU/CSU),
Olaf Scholz (SPD), Dr. Max Stadler (FDP), HansChristian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
Joachim Stünker (SPD), Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU).
Der Vorsitz im Parlamentarischen Kontrollgremium
wechselt jährlich zwischen einem Mitglied der Koalitionsfraktionen und einem Mitglied der Oppositionsfraktionen. Zum Vorsitzenden des Gremiums der 16. Wahlperiode wurde zunächst der Abgeordnete Dr. Norbert
Röttgen (CDU/CSU), zu seinem Stellvertreter der Abgeordnete Dr. Max Stadler (FDP) bestimmt. Der am 14. Dezember 2005 bestimmte Vorsitzende hat auf Grund einer
Vereinbarung im Gremium sein Amt bis Ende Dezember
2006 ausgeübt. Seit Januar 2007 ist der Abgeordnete
Dr. Max Stadler (FDP) Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Stellvertretender Vorsitzender
ist seither der Abgeordnete Olaf Scholz (SPD).

III.

Drucksache 16/6880
Die Durchführung der Kontrolle
auf dem Gebiet des G10

Nach § 1 Abs. 2 G10 unterliegen Beschränkungsmaßnahmen nach dem G10 der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch die G10-Kommission.
1.

Die Kontrolle durch das Parlamentarische
Kontrollgremium

Dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt die politische Kontrolle im Bereich des G10. Neben der Aufgabe,
dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die
Durchführung sowie Art und Umfang von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3, 5 und 8 G10 zu erstatten,
kommt dem Gremium die Aufgabe zu, die Mitglieder der
G10-Kommission zu bestellen und die Zustimmung zur
Geschäftsordnung der Kommission zu erteilen.
Weiterhin obliegt dem Kontrollgremium die Zustimmung
zu der Bestimmung von Telekommunikationsbeziehungen
nach § 5 Abs. 1 Satz 2 G10, innerhalb derer Beschränkungsmaßnahmen angeordnet werden dürfen. Die Zustimmung zu einer Bestimmungen in den Fällen einer Gefahr
für Leib und Leben einer Person im Ausland nach § 8 G10
bedarf dabei sogar der Mehrheit von zwei Dritteln der
Stimmen des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 G10 hat das für die Anordnung
einer Beschränkungsmaßnahme nach dem G10 zuständige Bundesministerium in Abständen von höchstens
sechs Monaten das Kontrollgremium über die Durchführung des G10 zu unterrichten. Dabei geht es nicht um
Einzelfälle, sondern um eine Gesamtübersicht der Beschränkungsmaßnahmen und ihrer Ergebnisse sowie um
Grundsatzfragen bei Eingriffen in das Grundrecht aus Artikel 10 GG.
Diese Halbjahresberichte enthalten einen detaillierten
Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und
Kosten der im Berichtszeitraum ergriffenen Beschränkungsmaßnahmen. Die Berichte entsprechen in etwa denjenigen, die die Staatsanwaltschaften gemäß § 100e der
Strafprozessordnung (StPO) der jeweils zuständigen
obersten Justizbehörde kalenderjährlich erstatten. Die
Kontrollkompetenz des Parlamentarischen Kontrollgremiums erschöpft sich dabei aber nicht in der Entgegennahme der Berichte, sondern erstreckt sich im Kern vielmehr darauf, von den zuständigen Bundesministerien
jederzeit Auskunft über alle Aspekte der Brief-, Post- und
Fernmeldeüberwachung verlangen zu können.
Das Parlamentarische Kontrollgremium wurde auch im
vorliegenden Berichtszeitraum über Anlass, Umfang,
Dauer, Ergebnis und Kosten der durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen sowie über die erfolgten Mitteilungsentscheidungen gem. § 12 G10 unterrichtet.
2.

Die Kontrolle durch die G10-Kommission

Die Kontrolle der im Einzelfall angeordneten und zu vollziehenden Beschränkungsmaßnahmen nach dem G10 obliegt der G10-Kommission.

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