Drucksache 14/3552
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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
III. Beratungsgegenstände des Gremiums von
besonderer Bedeutung
4. Herausgabe von Stasi-Unterlagen durch die USA
(sog. Operation Rosenholz)
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 PKGrG unterliegen sämtliche im
Rahmen der Beratungen des PKGr bekanntgewordenen Informationen grundsätzlich der Geheimhaltung und damit
dem Verbot der Weitergabe an Dritte. Die in den Sitzungen
des Gremiums bekanntgewordenen Informationen dürfen
nur an die Mitglieder des Gremiums selbst, nicht aber generell an die Mitglieder des Bundestages weitergegeben werden. Unter Beachtung der Verpflichtung zur Geheimhaltung
können nachfolgende Beratungsgegenstände von besonderer Bedeutung dargestellt werden:
Die Bemühungen der Bundesregierung um die Rückführung von Karteikarten der Hauptverwaltung Aufklärung
(HVA) der ehemaligen DDR aus den USA war mehrfach
Gegenstand einer Unterrichtung des Gremiums. Die Amerikaner hatten sich die Karteikarten in den Wendewirren in einer „Rosenholz“ genannten Geheimoperation beschafft und
der Bundesregierung in den ersten Jahren nur spärlich Auskunft darüber erteilt. Nach langen Verhandlungen zwischen
der Bundesregierung und amerikanischen Regierungsstellen
wurde vereinbart, dass Kopien der Karteikarten bis Mitte
2001 an die Bundesrepublik übergeben werden. Die Karteikarten werden hierzu von den Amerikanern auf CD-Rom’s
gespeichert.
1. Proliferation von Massenvernichtungsmitteln und
Trägerraketen
Die besondere Aufmerksamkeit des Kontrollgremiums galt
– wie in den Vorjahren – den beträchtlichen Gefahren, die
sich aus den Aufrüstungsbemühungen einiger Schwellenländer im Bereich der atomaren, biologischen und chemischen Waffen (ABC-Waffen) sowie der Entwicklung von
Trägerraketen ergeben. Die damit einhergehende Verbreitung (Proliferation) dieser Massenvernichtungsmittel in
Regionen außerhalb des Gebiets der NATO und des ehemaligen Warschauer Paktes bedeutet eine ernsthafte und
wachsende Gefährdung des Weltfriedens. Das Gremium hat
dabei mit besonderer Besorgnis die Entwicklung in Nordkorea, im Iran, im Irak, in Syrien, in Libyen, in Pakistan und
in Indien zur Kenntnis genommen. Gerade der militärische
Konflikt zwischen Pakistan und Indien und die von diesen
Staaten in den Jahren 1998 und 1999 durchgeführten Nuklear- und Raketentests haben die besondere Dimension der
Gefährdung deutlich gemacht.
Die Bundesregierung hat das Kontrollgremium laufend über
die Entwicklung in diesem Bereich unterrichtet.
2. Politischer Extremismus in Deutschland
Wie in dem vergangenen Berichtszeitraum hat sich das Gremium mit der Entwicklung im Bereich des Rechts- und
Linksextremismus befasst. Auch der Bereich des Ausländerextremismus war Gegenstand der Erörterung. Das Gremium ließ sich dabei laufend über die Aktivitäten einzelner
Organisationen und Gruppierungen unterrichten. Im Bereich des Ausländerextremismus waren insbesondere die
Aktivitäten der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK
in Deutschland ein wichtiger Unterrichtungsgegenstand, vor
allem nach der Festnahme des Kurdenführers Abdullah
Öcalan durch den türkischen Geheimdienst.
Die Bundesregierung berichtete in den Sitzungen über die
ihr vorliegenden Informationen zum politischen Extremismus in Deutschland und die von ihr geplanten und ergriffenen Maßnahmen.
3. Spionage
Die Bundesrepublik Deutschland ist unverändert ein Ziel
der Spionage ausländischer Dienste, wenn auch der militärische Bereich stärker in den Hintergrund getreten ist. Zunehmende Bedeutung hat der Bereich der Wirtschaftsspionage
erlangt. Die Bundesregierung hat dem Gremium ihre diesbezüglichen Erkenntnisse regelmäßig mitgeteilt.
5. Geldwäsche in Liechtenstein
Nachdem sich das Magazin DER SPIEGEL in seiner Ausgabe vom 8. November 1999 über einen Bericht des BND
zur Thematik der Geldwäsche im Fürstentum Liechtenstein
geäußert hatte, hat sich das Gremium über Hintergründe
und weitere Einzelheiten dieser Ausarbeitung berichten lassen. Das Gremium hat die Entwicklung anschließend weiter
beobachtet.
Das Fürstentum Liechtenstein hat nicht zuletzt aufgrund der
Medienberichterstattung und des BND-Berichts einen Sonderermittler beauftragt, der den Vorwürfen der Geldwäsche
im Fürstentum nachgehen sollte. Die Ermittlungen führten
schließlich zur Einleitung mehrerer Strafverfahren.
6. Angebliche Beteiligung des BND an Geschäften des
bayerischen Geschäftsmannes Karl-Heinz Schreiber
Das Kontrollgremium hat sich auch mit in den Medien behaupteten Verbindungen des in den Parteispendenskandal
verwickelten bayerischen Geschäftsmannes Karl-Heinz
Schreiber mit dem BND beschäftigt. Es hat hierzu am
2. Dezember 1999 folgende öffentliche Bewertung abgegeben:
„Der bayerische Geschäftsmann Karl-Heinz Schreiber war für den Bundesnachrichtendienst (BND) im
Jahr 1983 tätig. Anhaltspunkte für eine Beteiligung des
BND an Geschäften des Herrn Schreiber gibt es nicht.“
7. Tschetschenien-Besuch des BND-Präsidenten
Das Gremium hat sich auch mit einer Reise des BND-Präsidenten im März 2000 nach Tschetschenien befasst, die in
den Medien kritisch aufgenommen worden war. Das Kontrollgremium hat sich über die Hintergründe der Reise unterrichten lassen und im Anschluss an seine Sitzung am
13. April 2000 folgende öffentliche Bewertung abgegeben:
„Das Parlamentarische Kontrollgremium begrüßt,
dass weiterhin gute Kontakte auch im Bereich der Nachrichtendienste zwischen Deutschland und Russland bestehen. Der aktuelle Besuch des BND-Präsidenten
Dr. August Hanning fand in diesem Zusammenhang statt
und diente deutschen Interessen.“