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Im April 2016 stellte eine Expertenkommission im Auftrag des Deutschen
Bundestages Handlungsempfehlungen für die Zukunft der Behörde vor. Diese
empfahl, das Stasi-Unterlagen-Archiv und das Personal künftig als eigenständigen Bereich in das Bundesarchiv zu überführen.
Der Deutsche Bundestag hat den BStU und das Bundesarchiv aufgefordert, ein
gemeinsames Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Akten unter dem
Dach des Bundesarchivs zu erarbeiten (Bundestagsdrucksache 18/8705). Das
Stasi-Unterlagen-Archiv soll dabei erhalten und eigenständig sichtbar bleiben.
Angestrebt werden unter anderem eine verbesserte Antragsbearbeitung und
kürzere Wartezeiten bei der Akteneinsicht. Das Parlament will die notwendigen
Entscheidungen in dieser Legislaturperiode treffen.
Ausgewählte Prüfungsfeststellungen
Der Bundesrechnungshof setzte im Jahr 2016 seine Prüfung „ausgewählter
Aspekte der Aufgabenwahrnehmung des BStU“ fort. Der Bundesrechnungshof
hat dem BStU in diesem Zusammenhang empfohlen, Entscheidungen über
finanzwirksame Maßnahmen hinreichend zu dokumentieren. Der BStU will
diese Empfehlungen umsetzen.
Der BStU will die virtuelle Rekonstruktion der von den Beschäftigten der Stasi
im Spätherbst 1989 zerrissenen Stasi-Unterlagen neu konzipieren. Die ursprünglich geplante Entwicklung eines Massenverfahrens zur Rekonstruktion
der in rund 15 000 Säcken lagernden Schnipsel hat er aufgegeben. Das Vorläuferprojekt verursachte Ausgaben von mehr als 14 Mio. Euro.
Auf der Grundlage einer archivfachlich, aufarbeitungspolitisch und wissenschaftlich begründeten Bedarfsanalyse soll der BStU Kriterien für die Weiterführung des Projekts entwickeln. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, in
diesem Forschungsbereich bestehenden weiteren wissenschaftlichen Sachverstand einzubinden. Zudem sollte der BStU über Kooperationen mit anderen
Bundesbehörden nachdenken, die ebenfalls Interesse an der zu entwickelnden
Technologie haben.