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hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 11. April 2018
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Kraft
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Möller und Hahn

beschlossen:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft darüber
zu erteilen, wie viele laufende Strafverfahren nach Anklageerhebung gegen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes wegen der Weitergabe von Geheimnissen dem
Bundesnachrichtendienst bekannt sind.
Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller
drei Viertel und die Antragsgegnerin ein Viertel.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.

Gründe:

I

1

Der Antragsteller, Redakteur der Zeitung "Der Tagesspiegel", begehrt im Wege
der einstweiligen Anordnung Auskünfte vom Bundesnachrichtendienst (BND).

2

Anknüpfend an die Berichterstattung über ein Strafverfahren gegen einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen bat der Antragsteller die Behörde am 30. Januar 2018 um Auskunft, wie
viele und welche laufenden Ermittlungsverfahren und Anklagen gegen (ggf.
frühere) BND-Mitarbeiter wegen Weitergabe von (ggf. dienstlichen) Geheimnissen dem BND bekannt seien. Darauf teilte die Antragsgegnerin tags darauf mit,
dass der Bundesnachrichtendienst sich zu laufenden Gerichtsverfahren und zu
Personalangelegenheiten nicht öffentlich äußere.

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