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Der erste Sitzungstag der Internationalen Konferenz diente der Erörterung von Sachthemen und der Diskussion
über eine Intensivierung der Zusammenarbeit. Der Erfahrungsaustausch über die Zusammenarbeit der Beauftragten mit Blick auf die wünschenswerte Verstetigung und Intensivierung war Thema der Arbeitsgruppe 1. Der
Erfahrungs- und Meinungsaustausch zur Mediation und anderen Formen alternativer Streitbeilegung im Kontext
des Informationszuganges fand in der Arbeitsgruppe 2 statt. Evaluationsverfahren für die Umsetzung der Transparenz beschäftigten die Arbeitsgruppe 3, während die Optimierung des Erfahrungsaustausches und der Information über Rechtsetzung und Rechtsprechung zur Informationsfreiheit im Rahmen eines Netzwerkes, in dem
der chilenische Rat für Transparenz als „technisches Sekretariat“ fungieren soll, in der Arbeitsgruppe 4 erörtert
wurde.
An den beiden folgenden Tagen tagte die ICIC nach feierlicher Eröffnung durch die chilenische Staatspräsidentin in öffentlicher Sitzung.
Im Eröffnungspanel wurde die - mit Blick auf die jüngere Geschichte des Landes nicht unsensible - Frage zum
Stand der Transparenz in Chile diskutiert. Weitere Themen der Konferenz waren u. a. die Bedeutung der Informationsfreiheit für die Ausübung anderer Rechte, die Erfahrungen bei der Erweiterung und Optimierung der
Informationsfreiheit u. a. auch mit Blick auf die soziale Gleichheit, die Bedeutung von Ausnahmetatbeständen
im Informationsfreiheitsrecht, das „Design“ (Diseno) der Informationsfreiheitsbeauftragten und ihrer Behörden
und der Beitrag von (Informations-)Netzwerken zur Entwicklung der Informationsfreiheit. Die wesentlichen
Beiträge, die insbesondere die Justiz für die Entwicklung der Informationsfreiheit schon geleistet hat, und den
Herausforderungen, vor denen sie immer noch steht, wurden - aus deutscher Perspektive beschrieben - im Vortrag des deutschen Vertreters bei der ICIC thematisiert.
Die Abschlusserklärung der ICIC wurde während der drei Sitzungstage parallel zum Hauptprogramm abgestimmt und in das Abschlussdokument eingefügt, in dem auch die Themen und Ergebnisse der Arbeitsgruppen
zusammengefasst sind.
Kasten zu Nr. 3.3.2
Abschlusserklärung der IX. Internationalen Konferenz der Beauftragten für die Informationsfreiheit
(ICIC 2015) in Santiago de Chile
Eingedenk der Bedeutung des Rechts auf Zugang zu Informationen äußerten die Beauftragten und die Aufsichtsbehörden als Vertreter von 25 Ländern während der Plenarsitzung ihre Bedenken zu einigen wesentlichen
Punkten, die dieses Recht gefährden können:
x

Die andauernden Ungleichheiten, durch die nicht alle Bürger ihr Recht auf Zugang zu Informationen
wahrnehmen können.

x

Die Verschlechterung des Rechts auf Zugang zu Informationen in Folge der Verabschiedung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen, die diesem Recht entgegenstehen.

x

Zunehmende Schwierigkeiten beim Recht auf Zugang zu Informationen in Ländern mit einem großen digitalen Gefälle.

x

Die fehlende angemessene finanzielle Ausstattung, Unterstützung und Erhaltung der Aufsichtsbehörden.

Daher fordern wir die Regierungen, die Organisationen der Zivilgesellschaft, die internationale Gemeinschaft
und die Bürger zur weiteren Wachsamkeit und Zusammenarbeit auf, um ein wirksames Recht auf Zugang zu
Informationen zu schützen, fördern und zu stärken. Wir, die Beauftragten und Aufsichtsbehörden, setzen uns für
die Zusammenarbeit mit allen Parteien ein, die maßgeblich an der Erfüllung dieses Ziels beteiligt sind.
Die X. ICIC/Internationale Konferenz wird 2017 voraussichtlich in Indonesien stattfinden.

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