Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Im Jahre 2008 wurde zwölf Personen mitgeteilt, dass sie
von einem Auskunftsverlangen im Sinne des § 8a Absatz 2
BVerfSchG oder einem IMSI-Catcher-Einsatz betroffen
waren. Bei 53 Personen wurde entschieden, von einer
Mitteilung vorerst abzusehen. In diesen Fällen konnte
eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme durch eine
Mitteilung nicht ausgeschlossen werden, z. B. weil eine
spätere Wiederaufnahme des Verfahrens wahrscheinlich
war oder weil parallel anderweitige nachrichtendienstliche Ermittlungen bzw. G 10-Überwachungen erfolgten.
Bei sechs Personen wurde entschieden, von einer Mitteilung endgültig abzusehen. Die Verteilung dieser Zahlen
auf die einzelnen Nachrichtendienste kann Tabelle 9 entnommen werden.
Ta b e l l e 9
MAD
BND
Im Vergleich zum Vorjahr ist damit sowohl die Anzahl
der Mitteilungen (von elf auf zwölf) als auch die der
Nichtmitteilungen (von 17 auf 59) gestiegen.
VI.
Beschwerden und Klagen im Jahr 2008
Gegen Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze
kann gemäß § 8a Absatz 5 Satz 3 Variante 2 BVerfSchG
bzw. § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG bei der G 10-Kommission Beschwerde eingelegt werden. Ferner steht gegen diese Maßnahmen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 der
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der Verwaltungsrechtsweg offen. Für Maßnahmen des BND ist das Bundesverwaltungsgericht in erster Instanz zuständig (§ 51
Absatz 1 Nummer 4 VwGO).
Im Jahr 2008 gab es weder Beschwerden noch Klagen gegen Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze.
Anzahl der von Mitteilungsentscheidungen
betroffenen Personen im Jahre 2008
BfV
Drucksache 17/550
– 11 –
Summe
Mitteilung
11
0
1
12
vorläufige
Nichtmitteilung
43
2
8
53
endgültige
Nichtmitteilung
4
0
2
6
Berlin, den 27. Januar 2010
Peter Altmaier, MdB
Vorsitzender