Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Thema“ gewesen. Das Bundeskanzleramt habe „versucht, dem BND im Rahmen der G 10-Erfassung bestimmte Dinge zu ermöglichen.“4953 Daran, dass in dem Vermerk stehe, dass man sich gegen einen förmlichen Beschluss der G 10-Kommission und ein Rechtsgutachten des Bundeskanzleramtes entschieden habe,
könne er sich nicht mehr erinnern.4954 In Bezug auf die im Vermerk empfohlene Alternative, einen „geeigneten G 10-Antrag“ im Bereich Proliferation zu stellen, hat er ausgesagt, dass die G 10-Anträge seinerzeit in
drei sogenannte Gefahrenbereiche gegliedert gewesen seien: Proliferation, Terrorismus und Rauschmittel.
Der Bereich Proliferation sei am geeignetsten gewesen, da aus diesem Bereich das G 10-Aufkommen „doch
schon ein gewisses Maß erreicht“ hatte.4955
„Wenn man in erster Linie Routineverkehr im Blick gehabt hat - und gerade eben fiel
ja der Begriff ‚Türöffner‘ -, dann würde ich das aus meiner heutigen Sicht - aber ich
bin ja inzwischen Pensionär - kritisch sehen.“4956
Auch wenn die G 10-Kommission nicht über EIKONAL informiert worden sei, sei ihr die allgemeine Bedeutung von Routineverkehren aber bekannt gewesen, so der Zeuge Mewes:
„Es ist nur allgemein, auch gegenüber der G-10-Kommission, bei den Besuchen in
Pullach darauf hingewiesen worden, dass der sogenannte Routineverkehr für den Bundesnachrichtendienst eine große Bedeutung hat, insbesondere auch deswegen, weil der
Bundesnachrichtendienst damit seine Kooperationspartner bedienen kann und praktisch Gegenleistungen erbringen kann für das, was Partner dem Bundesnachrichtendienst geben.“4957
Der damalige Chef des Bundeskanzleramtes Dr. Steinmeier hat in seiner Vernehmung erklärt, die damals bei
der Deutsche Telekom AG bestehenden Bedenken seien nicht mit ihm besprochen worden, dies sei nichts was
ihn „als Chef des Kanzleramtes berührt hätte“.4958 Ihm sei „das Stichwort der paketvermittelten Verkehre erst
sehr viel später ins Bewusstsein geraten“.4959 Er hat ergänzt:
„Also, ich bin mir nicht sicher, ob ich das zum damaligen Zeitpunkt technisch durchdrungen habe und in welchem Umfange ich über die unterschiedlichen technischen
Möglichkeiten tatsächlich Bescheid wusste. [...]“4960
Auf die Frage, warum er als damaliger Präsident des BND an der Besprechung am 20. Oktober 2014 nicht
teilgenommen habe, hat der Zeuge Dr. Hanning in seiner Vernehmung erklärt:
„[...] der BND-Präsident hat eine Arbeitswoche von 60 bis 70 Stunden gehabt und hat
viele Aufgaben wahrzunehmen. Also, das ist immer eine Frage der Priorisierung ge-

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Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 135.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 137.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 137.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 135.
Mewes, Protokoll-Nr. 64 I, S. 136.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 42.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 41.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 42.

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