Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 909 –
Drucksache 18/12850
Wie sich den dem Ausschuss vorliegenden Akten entnehmen lässt, fand am 20. Oktober 2004 zu dem Thema
Erfassung paketvermittelter Fernmeldeverkehre durch den BND eine Besprechung im Bundeskanzleramt
statt. Daran teilgenommen haben ausweislich der dem Ausschuss vorliegenden Akten drei Mitarbeiter aus
der Abteilung 2 des BND und aus dem Bundeskanzleramt der Abteilungsleiter 6, die Gruppenleiter 61 und
62, die Referatsleiter 611 und 612 sowie je ein Referent aus diesen Referaten.4949 In einem Vermerk des
Referatsleiters 612 im Bundeskanzleramt, Zeuge Joachim Mewes, an den Abteilungsleiter 6, den Zeugen
Uhrlau, der vor dem Ausschuss angegeben hat, sich nicht an die Besprechung erinnern zu können4950, heißt
es:
„In Frage der Behandlung bzw. Selektion leitungsvermittelter ‚Transit‘-Verkehre sowie der Ableitung von ‚Routineverkehren‘ aus G 10 besteht kein Handlungsbedarf.
Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der Darlegung des Vorhabens zur Überwachung
paketvermittelter Verkehre gegenüber [geschwärzt] und der G 10-Kommission. In der
Diskussion wurden die Optionen ‚Erstellen eines Gutachtens durch BK‘ und ‚Herbeiführen eines förmlichen Beschlusses der G 10-Kommission ausgeschlossen‘. Eine Änderung des G 10-Gesetzes wäre nicht vermittelbar.
3. Vorschlag
In einem Antrag nach § 5 G 10 teilt der BND der G 10-Kommission mit, dass der BND
beabsichtige, probeweise paketvermittelte Kommunikation zu überwachen.
BND erstellt zunächst einen hier zu prüfenden ‚Probeantrag‘, in dem auch weitere aus
den Überwachungsmaßnahmen resultierende Änderungen und Erläuterungen berücksichtigt werden: u.a. Veränderung/Ausdehnung der Übertragungswege (großflächige
Anordnung wegen höherer Anzahl von Verkehren), Erweiterung formaler Suchbegriffe (Aufnahme von Email-Adressen), Neuberechnung des bislang bei rd. 6 von
Hundert liegenden Anteils der zur Überwachung zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität (Höchstgrenze 20 von Hundert gem. § 10 Abs. 4 S. 4 G 10 bleibt weiter unterschritten).
Zeitnah zur technischen Realisierbarkeit soll das Vorhaben mit einem ‚geeigneten‘
G 10-Antrag (Gefahrenbereich Proliferation) insoweit beantragt werden. In einem
Vortrag soll BND/Abt 2 den aktuellen Stand der technischen Erfassungsmöglichkeiten
der G 10-Kommission präsentieren.“4951
Der Zeuge Mewes hat vor dem Untersuchungsausschuss auf Vorhalt dieses Vermerks zur Besprechung vom
20. Oktober 20144952 erklärt, die rechtliche Problematik der Routine als Beifang sei „immer ein gewisses
4949)
4950)
4951)
4952)
Unterrichtungsvorlage Referat 612 an AL 6 BK vom 27. Oktober 2004, MAT A BND-17/3 – Auszug offen, Bl. 11.
Uhrlau, Protokoll-Nr. 81 I, S. 94 f.
Unterrichtungsvorlage Referat 612 an AL 6 BK vom 27. Oktober 2004, MAT A BND-17/3 – Auszug offen, Bl. 12 f.
Unterrichtungsvorlage Referat 612 an AL 6 BK vom 27. Oktober 2004, MAT A BND-17/3 – Auszug offen, Bl. 11 ff.