Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Telekom AG, der Zeuge Kai-Uwe Ricke, hat auf die Frage, ob ein
Vorstandsvorsitzender mit der Thematik der Datenausleitung durch Sicherheitsbehörden befasst werde, ausgesagt, dass dies bei großen Unternehmen sicherlich nicht der Fall sei. Zudem habe das Unternehmen damals
aus vier Unternehmensbereichen mit eigenständigen Vorständen bestanden.4911 Er könne sich nicht erinnern,
dass der Vertrag mit dem BND zu seiner Zeit bei der Deutsche Telekom AG je ein Thema gewesen sei, mit
dem er befasst gewesen wäre.4912 Das Thema nachrichtendienstliche Kooperationen sei damals kein mit dem
Vorstand zu klärendes Thema gewesen, was aus heutiger Perspektive „sicherlich völlig anders [zu] betrachten“ wäre.4913 Er habe „sicherlich nicht“ den Vertrag mit dem BND unterzeichnet.4914 Auch wisse er nicht,
wer mit dem Vertrag und dem Thema betraut gewesen sei.4915
Der damalige BND-Präsident Dr. Hanning hat sich nicht erinnern können, mit dem Vorstandsvorsitzenden
Ricke in Sachen Transit-Vertrag in Kontakt getreten zu sein.4916 Auch an Einzelheiten zum Vertragsschluss
hat er sich nicht erinnern können, er sei aber „sicher unterrichtet worden“.4917
Zur Frage, inwieweit er mit dem Vertragsschluss befasst gewesen sei, hat der Zeuge Dr. Steinmeier erklärt:
„Ich habe den Vertrag sicherlich nicht geprüft. Ich schließe nicht aus, dass im Zusammenhang mit der Information über den Brief ich auch informiert worden bin, dass dazu
ein Vertrag verhandelt wird; aber ich habe den Vertrag nicht geprüft.“4918
Aufseiten der Deutsche Telekom AG wurde der Vertrag vom Zeugen Dr. Köbele unterzeichnet.4919 Er habe
den Vertrag als Abteilungsleiter allein zeichnen können, da dessen wirtschaftliches Volumen als „nicht allzu
groß“ bewertet worden sei, so der Zeuge Dr. Köbele. Möglicherweise hätten auch Einstufungsgründe eine
Rolle dafür gespielt, dass er den Vertrag auf Seiten der Deutsche Telekom AG allein unterzeichnete.4920
Für die Deutsche Telekom AG lag nach Aussage des Zeugen Dr. Köbele dem Schreiben des Bundeskanzleramtes, das den Betreiber angewiesen habe, für ihn bestimmte Aufgaben zu erledigen, eine als „Verwaltungshelfer“ bezeichnete Rechtskonstruktion zugrunde, nach der die rechtliche Verantwortung für den Eingriff in
Telekommunikationsverkehre nicht mehr bei dem Telekommunikationsbetreiber, sondern beim BND gelegen habe. Insofern könne man eine Analogie zum beauftragten „Abschleppunternehmen“4921 aufstellen.
Deshalb sei es seines Erachtens auch nicht mehr „entscheidend“ auf den Transit-Vertrag angekommen, wie
der Zeuge Dr. Köbele ausgeführt hat:
„Auf den Vertrag kommt es meines Erachtens nach in dem Augenblick gar nicht entscheidend an, sondern wir haben hier im öffentlichen Recht eine sogenannte Verwaltungshelferkonstruktion, und bei der Verwaltungshelferkonstruktion ist es so, dass die

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4919)
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4921)

Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 91.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 91.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 92.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 91.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 91.
Dr. Hanning., Protokoll-Nr. 65 I, S. 35.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 36.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 40.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 127.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 127.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 140, S. 145 f.

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