Drucksache 18/12850
– 902 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
es war klar: Der Vorstand hatte gesagt, soll gemacht werden, und damit war es doch
gut.“4901
Das von Dr. Köbele entworfene Antwortschreiben der Deutsche Telekom AG wurde nach seinen Angaben
vom Vorstand eines Teilbereichs des Konzerns, Herrn Brauner, unterzeichnet.4902 Der Zeuge Ricke ist nach
eigenen Angaben als Vorstandsvorsitzender damit nicht befasst gewesen.4903
b)
Der sogenannte Transit-Vertrag
Am 1. März 20044904 wurde zwischen BND und der Deutsche Telekom AG der sogenannte Transit-Vertrag4905
geschlossen. Dieser Vertrag regelte die Ausleitung von Ausland-Ausland-Verkehren.4906
Der Zeuge S. L. hat deutlich gemacht, dass es „von Anfang an geplant“ gewesen sei, leitungsvermittelte und
paketvermittelte Verkehre zu erfassen. Ob der sogenannte Transit-Vertrag beides regelte, wisse er jedoch
nicht.4907
Den Aussagen des Zeugen Dr. Köbele lässt sich entnehmen, dass der Vertrag beide Arten von Erfassungen
umfasst habe:
„Die Praxis, also das tägliche Doing als solches, war zunächst erst mal auf leitungsvermittelt ausgerichtet. Das ist erst deutlich nach Inkrafttreten des Vertrages dann geshiftet in Richtung paketierte Verkehre. Ja, es wurde aber vertragsmäßig davon abgesehen, zwei verschiedene Verträge zu machen, weil - - Ja, man hätte halt einfach mehr
Verwaltungsaufwand gehabt - nicht? -, weil es hätte einmal dann dringestanden leitungsvermittelte und einmal paketierte Verkehre, und ansonsten wäre es immer das
Gleiche gewesen.“4908
Der Vertrag hat dem Ausschuss vorgelegen.4909
Der damalige BND-Präsident Dr. Hanning hat vor dem Untersuchungsausschuss zum Inhalt des Vertrags
ausgeführt:
„Vermutlich, dass der BND die Einrichtung nutzen konnte und dass die Telekom verpflichtet war, das abzuleiten, und BND die Möglichkeit hatte, alles abzugreifen.“4910
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4910)
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 127; eingestufte Einzelheiten dazu ergeben sich aus MAT A D-2 (Tgb.-Nr. 62/14 – GEHEIM),
Fach 1.
Vgl. Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 I, S. 127; eingestufte Angaben ergeben sich aus: MAT A D-2 (Tgb.-Nr. 62/14 – GEHEIM), Fach
1.
Ricke, Protokoll-Nr. 26 I, S. 104.
Vgl. Dr. Burbaum, Protokoll-Nr. 24 II – Auszug offen, S. 7.
Alster, Protokoll-Nr. 30 II – Auszug offen, S. 9; vgl. Urmann, Protokoll-Nr. 89 I, S. 36; vgl. Helfrich, Protokoll-Nr. 30 I, S. 14, 31.
Vgl. Alster, Protokoll-Nr. 30 II – Auszug offen, S. 9.
S. L., Protokoll-Nr. 26 I, S. 73.
Dr. Köbele, Protokoll-Nr. 33 II, S. 18.
MAT A D-2 (62/14 – GEHEIM), Fach 1.
Dr. Hanning, Protokoll-Nr. 65 I, S. 36.