Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

fugnis der BfDI sei mit der behördlichen Datenschutzbeauftragten und der Datenschutzbeauftragten des Bundeskanzleramts rechtlich diskutiert worden, ohne dass er hätte beigelegt werden können. Stattdessen sei die
Einsichtnahme endgültig verweigert worden.4781
Wie die Datenschutzbeauftragte des BND, die Zeugin Dr. H. F., klargestellt hat, handelte es sich bei der
verweigerten Einsichtnahme tatsächlich um einen einzelnen Ausnahmefall:
„Also, in der Zeit, in der ich Datenschutzbeauftragte gewesen bin, hat es diese Diskussionen nur im Zusammenhang mit den NSA-Selektoren gegeben und sonst nie und
meiner Erinnerung nach - aber da mag mich die BfDI korrigieren - auch in den Jahren
vorher nicht. [...] Also, es ist ja nicht so, dass das ein Massenphänomen gewesen wäre,
dass wir bei jeder zweiten BfDI-Kontrolle gesagt haben: Bis hierhin und keinen Schritt
weiter. Wir ziehen die Staatswohlklausel, bzw. nicht wir, sondern das Bundeskanzleramt. - Insofern: Der Gesetzgeber geht ja auch explizit vom Einzelfall aus, um eben
sicherzustellen, dass es kein Massenphänomen wird."4782
Wie die Zeugin Löwnau weiter bekundet hat, habe man sich seitens der BfDI ebenso erfolglos darum bemüht,
allgemein Informationen zur SUSLAG zu erhalten. Auch dies sei der BfDI verwehrt worden, was sie ebenfalls für eine unzulässige Beschränkung der Kontrollbefugnis halte.4783 Es habe aber auch keine Hinweise
darauf gegeben, dass es aus dem „Blechdose“ genannten SUSLAG-Gebäude zu einem Datenabfluss jenseits
des Vereinbarten gekommen sein könnte.4784
ee)

Datenweitergabe an die NSA

Die Zeugin Löwnau hat berichtet, dass vom BND Metadaten beziehungsweise Telekommunikationsmerkmale an die NSA als Ergebnisse der Datenerfassungen weitergegeben würden. Umfasst seien davon auch
Kommunikationsinhalte in Form von Rohnachrichten.4785 Was die Datenmenge der pro Monat weitergegebenen Nachrichten anging, hat sich die Zeugin in ihrer Vernehmung nicht mehr exakt erinnern können. Man
habe sich die Zahlen über die letzten sieben Tage vor dem Kontrolltermin als Stichtag geben lassen.4786 Auf
die Nachfrage, ob es unter oder über 1 000 000 pro Monat gewesen seien, hat sich die Zeugin Löwnau nicht
festgelegt.4787 Die Frage, ob es sich im Bereich von etwa 100 Nachrichten am Tag bewegt habe, hat sie
verneint und schließlich erklärt:
„[…] es ist schon relativ viel. Aber bevor ich jetzt hier was Falsches sage, weil ich
habe auch Daten von Metadatenübermittlung usw. - - Das ist schon eine ganze
Menge.“4788

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Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 53 f.
Dr. H. F., Protokoll-Nr. 121 I, S. 17.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 36.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 56.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 30.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 30.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 30 f.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 31.

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