Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
in den Vorjahren stattgefunden hatten, über entsprechende Vorgänge. […] Bis dahin
war es also eigentlich noch nichts Neues. Es gehörte sozusagen zum normalen Geschäft und hat meinerseits auch nicht irgendwelche Aktivitäten ausgelöst.
Das änderte sich am 6. Juni 2013, als dann darüber berichtet wurde, dass amerikanische Internetunternehmen in Kooperationsbeziehungen zu der NSA getreten seien,
dass es da sogar vertragliche Abmachungen gab. Das war das Programm Prism, über
das ja auch hier schon sicherlich gesprochen worden ist, das Ihnen aber allen bekannt
sein dürfte. Dieses warf zumindest die Frage auf, inwieweit hier auch die Daten deutscher Internetnutzerinnen und -nutzer, also Kunden dieser Dienste, von den entsprechenden Aktivitäten betroffen sein können. Das wiederum ist etwas, was das informationelle Selbstbestimmungsrecht hier in Deutschland betrifft und auch insofern meine
Zuständigkeit berührt, jedenfalls grundsätzlich im Rahmen auch meiner Aufsichtszuständigkeit über Telekommunikationsunternehmen, weil natürlich bei solchen Übermittlungen und Übertragungen immer auch Telekommunikation im Spiel ist.
In den folgenden Tagen hat sich dann ergeben, dass immer mehr Behauptungen über
die Presse lanciert worden sind und entsprechende Hinweise sogar entstanden, dass in
Deutschland Daten gesammelt würden, dass dabei auch die NSA Zugang zu Netzknoten oder eben zu Daten habe oder bekommen habe, die von deutschen Geheimdiensten,
speziell vom Bundesnachrichtendienst, stammten, Stichwort Bad Aibling. […] Das
hat natürlich dann die datenschutzrechtliche Alarmstufe hochgesetzt.“4650
Vor diesem Hintergrund schrieb der BfDI bereits wenige Tage nach den ersten Snowden-Enthüllungen alle
Nachrichtendienste an und bat um nähere Informationen, insbesondere auch dazu, ob XKEYSCORE in den
Behörden genutzt werde.4651 Die Zeugin Löwnau hat dazu berichtet, man habe dem BfV und BND diejenigen
Fragen gestellt, „die sich aus den Veröffentlichungen ergeben haben“, wobei sich die Anfragen durchaus
spezifisch auf die Five Eyes-Staaten bezogen hätten.4652 Daneben sei auch nach den Rechtsgrundlagen für
die Übermittlung von personenbezogenen Daten an ausländische Stellen gefragt worden.4653 Wie die Zeugin
Löwnau in ihrer Vernehmung auf Nachfrage erklärte, hatte die Dienststelle des BfDI von Art und Umfang
der von Bad Aibling aus an die NSA übermittelten Daten keine Vorstellung.4654
Sie hat ferner dargelegt, dass man sich allein schon aus Kapazitätsgründen auf Bad Aibling konzentriert habe:
„Da wir ja zu dem damaligen Zeitpunkt im Prinzip nur einen Referenten und einen
Sachbearbeiter in dem Bereich hatten, haben wir gleich gesagt: Es wird sich auf Bad
Aibling erst mal fokussieren, weil das ja diese Stelle ist, die benannt worden ist als
Hauptstelle, wo es eine Kooperation gab. - Und darum haben wir uns darauf erst mal
4650)
4651)
4652)
4653)
4654)
Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 5 f.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 50.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 12.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 14 ; Polzin, Protokoll-Nr. 72 I, S. 143.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 50.