Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„Nachdem ein Gespräch mit der NSA nicht zustande gekommen ist, wurde noch versucht, rechnerisch Anhaltspunkte für äußere Gründe der MoA-Verstöße zu finden.
Solche wurden – hypothetisch – in der Personalentwicklung von NSA in Bad Aibling
gesehen. Die zu überprüfende These lautete, dass solange die Kooperation vor Ort in
Bad Aibling im Rahmen der Joint SIGINT Activity (JSA) andauerte, Mitarbeiter der
NSA die US-Selektorlisten vor Übergabe an den BND auf die Einhaltung des MoA
prüften. Nach Auflösung der JSA im Oktober 2012 wäre nach der These diese Kontrolle entfallen. Gleichzeitig hätte der BND versäumt, die eigene Prüfung entsprechend
zu verbessern. Dies wiederum hätte sich sowohl in einer höheren Zahl abgelehnter
Selektoren bei der regulären Prüfung als auch in einer höheren Zahl nicht erkannter
Verletzungen des MoA nach Auflösung von JSA niedergeschlagen. Die verfügbaren
Zahlen für die Monate Januar 2012 bis Juli 2013 wurden rechnerisch analysiert, haben
aber kein belastbares Ergebnis im Sinne der Hypothese ergeben.“4203
ff)
Bewertung der automatisierten Prüfung durch den Zeugen Schindler
Der ehemalige BND-Präsident Schindler hat die automatisierte Prüfung als „unzureichend“ bewertet, weil
lediglich auf G 10-Relevanz geprüft worden sei.4204 Die Prüfung nach Selektoren mit europäischem Bezug
sei „eher zufällig“ erfolgt.4205
„Man kann anhand der Bearbeitung der Datei erkennen, was als ‚disapproved‘, also
als nicht zu steuern qualifiziert worden ist, und wenn man so im Nachhinein darüber
schaut, dann stellt sich die Frage: ‚Wieso jetzt ausgerechnet in zwei Ländern der EU,
und warum in allen anderen Ländern der EU eben nicht?‘, wo aber auch genau dieselben kritischen - also natürlich unterschiedlich, nicht im selben Umfang, aber auch solche kritischen - Selektoren enthalten sind, und das ist eben eine Frage.“4206
„Es wurde ja seit 2008 nicht mehr händisch gesucht, sondern 2008 hat es die Maschine
gemacht und damit den Zustand von 2005 bis 2008 verfestigt, nämlich dass man nur
unzureichend das MoA berücksichtigt hat.“4207
Warum die Prüfung jedenfalls immer noch unzureichend war, hat der ehemalige BND-Präsident Schindler
in seiner Zeugenvernehmung so begründet:
„[…] und wir haben eine dritte Stufe. Das ist ja […] die Stufe zur Wahrung deutscher
Interessen, wo Unternehmensnamen enthalten sind, damit man die auch im Ausland
dann schützen kann.
4203)
4204)
4205)
4206)
4207)
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 215.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 78.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 80.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 80 f.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 105.