Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die vorherige Prüfung der NSA-Selektoren auf G 10-Relevanz mittels DAFIS

Die Prüfung der NSA-Selektoren auf G 10-Relevanz sei seit Juni 20084123 mittels eines dreistufigen Filtersystems namens DAFIS erfolgt. DAFIS ist ein Datenfilterungssystem des BND, „welches seit Ende 2006 im
produktiven Betrieb der Abteilung2/TA eingesetzt wird“.4124 Zuvor seien die Selektoren in Bad Aibling manuell überprüft worden.4125 [Näheres dazu unter F.III.7.a)]
Laut Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Graulich sei DAFIS „primär für die Filterung der
BND-eigenen Erfassungen zum Schutz von Grundrechtsträgern“ entstanden. Die Filterstufen des DAFIS
dienten folglich nicht speziell zur Prüfung von Selektoren der NSA, würden jedoch auch für diese genutzt.4126
aa)

Die drei Stufen von DAFIS

Die DAFIS-Filterung
„[…] besteht auf der ersten Stufe aus der G10-Filterung (‚Allgemeine G10-Erkennung‘), auf der zweiten Stufe aus der erweiterten G10-Filterung anhand der sog. G10Positiv-Liste und auf der dritten Stufe aus der Wortdatenbank ‚deutscher Interessen‘.“4127
Der Zeuge Schindler hat dem Ausschuss diese drei Filterstufen plastisch erläutert:
„Die Selektoren wurden vor einer Steuerung nach einem automatisierten Standardverfahren zur G-10-Erkennung geprüft. Das ist unser DAFIS-System. In der ersten Stufe
kommen rein formale Kriterien zur Anwendung, also ‚0049/de‘, als auch in der zweiten Stufe dann Erfahrungswissen, die sogenannte G-10-Positivliste. In dieser G-10Positivliste sind beispielsweise Telefonnummern, E-Mail-Adressen enthalten, die eigentlich auf einen ausländischen Teilnehmer schließen lassen, also eine afghanische
Telefonnummer, wo wir aber aus Erfahrungswissen wissen, dass dahinter ein Grundrechtsträger steht. Deshalb sind diese Telefonnummern dann in die G-10-Positivliste
aufgenommen, um eine Steuerung zu verhindern.
In der dritten Stufe werden deutsche Interessen geführt, zum Beispiel Namen geprüft,
zum Beispiel Namen deutscher Unternehmen oder Unternehmen mit deutscher Beteiligung, um deren Erfassung im Ausland zu verhindern. Im Inland kann ja keine Erfassung erfolgen, weil die Stufe 1 bereits die Erfassung verhindert. Dieses System habe
ich seinerzeit auch im PKGr vorgetragen, nach meiner Erinnerung zweimal im Juni
2013. Sofern Selektoren nach diesen Maßstäben als G 10 qualifiziert werden, werden
sie abgelehnt.“4128

4123)
4124)
4125)
4126)
4127)
4128)

Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 75.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 237 (Glossar).
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 75.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 237.
Bericht der sachverständigen Vertrauensperson Dr. Kurt Graulich vom 23. Oktober 2015, MAT A SV-11/2, S. 184.
Schindler, Protokoll-Nr. 50 I, S. 75.

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