Drucksache 18/12850
– 706 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
F.
Die Zusammenarbeit des BND mit Nachrichtendiensten der Five Eyes im Bereich der
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung
Der Ausschuss hat sich intensiv mit der Zusammenarbeit des BND mit Nachrichtendiensten der Five Eyes
befasst und dazu zahlreiche Zeugen aus dem BND, aber auch aus dem die Rechts- und Fachaufsicht über den
BND führenden Bundeskanzleramt vernommen. Im Verlauf der Beweisaufnahme ist deutlich geworden, dass
sich der BND auf dem Gebiet der für seine Aufgabenerfüllung wichtigen Fernmeldeaufklärung mit technischen Umwälzungen und anderen Herausforderungen konfrontiert sah [dazu unter F.I.], die ihn im Bereich
der sogenannten Ausland-Ausland-Aufklärung, welche auf ein anderes Regelungsregime als die sogenannte
strategische Fernmeldeaufklärung nach § 5 Artikel 10-Gesetz gestützt worden ist [dazu unter F.II.] dazu veranlasste, eng mit US-amerikanischen Nachrichtendiensten zusammenzuarbeiten. Einen Schwerpunkt der Beweisaufnahme bildete die Zusammenarbeit des BND mit der NSA in Bad Aibling, bei der auf Grundlage
eines Memorandum of Agreement (MoA) aus dem Jahr 2002 über Satellit vermittelte Kommunikationsverkehre aufgeklärt wurden [dazu unter F.III.], aber auch in besonderem Maße die im Rahmen dieser Zusammenarbeit realisierte Operation EIKONAL, bei der es sich um eine Kabelerfassung bei einem deutschen
Telekommunikationsunternehmen in den Jahren 2004 bis 2008 handelte [dazu unter F.IV.]. Die unter dem
Operationsnamen GLO… – unabhängig von der Zusammenarbeit des BND mit der NSA in Bad Aibling –
mit einem anderen US-amerikanischen Nachrichtendienst realisierte Kabelerfassung bei dem deutschen
Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Telekommunikationsdienstleisters war bereits im Jahr 2006
wieder beendet worden [dazu unter F.V.]. Eine Kooperation mit einem britischen Nachrichtendienst im SIGINT-Bereich, bei der eine Zusammenarbeit im Bereich der Kabelerfassung auf deutschem Staatsgebiet in
Rede stand, wurde nicht realisiert, die entsprechenden Planungen noch im Jahr 2013 beendet [dazu unter
F.VI.]. Schließlich ist der Ausschuss auch der Frage nachgegangen, ob aus den BND-Dienststellen Schöningen und Gablingen Daten an Nachrichtendienste der Five Eyes-Staaten übermittelt wurden [dazu unter
F.VII.].
I.
Rahmenbedingungen und technische Herausforderungen
Die zunehmenden Herausforderungen, denen sich der BND im Untersuchungszeitraum gegenübersah, hat
der Zeuge W. K., Unterabteilungsleiter T1 im BND, wie folgt beschrieben:
„Heute sehen wir uns nicht weniger, sondern, im Gegenteil, vielfältigeren Bedrohungen ausgesetzt. Wir haben deutsche Soldatinnen und Soldaten, die sich seit Jahren in
Auslandseinsätzen befinden und dort tagtäglich Gefährdungen und Anschlägen ausgesetzt sind. Wir haben in Nahost und in Mittelost eine Terrorgruppierung, die ihren
territorialen Anspruch nicht nur äußert, sondern mit einer bislang nicht vorstellbaren
Brutalität auch umsetzt. Die Implikationen für Deutschland sind bereits da. Es gibt
Anschlagswarnungen des Bundeskriminalamtes. Wir haben kriminelle und staatliche
Akteure, die unsere Informationssicherheit und unsere Infrastrukturen durch Cyberangriffe bedrohen. Ich glaube, das, ganz besonders in der Folge, betrifft einen jeden von