Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Länder-Projekt, was sehr wichtig war, auch aus Bundessicht sehr wichtig war, erstens
weil wir Verbesserungen uns erhofft haben, aber auch weil es eben ein gemeinsames
Projekt von Bund und Ländern war. Und alle Augen, jedenfalls im Verfassungsschutzverbund oder auch in den Innenministerien waren auf das Gelingen dieses Projekts
gerichtet. Das war sehr wichtig, und es konnte ja dann auch in der ersten Stufe im
Frühjahr 2012 in Betrieb genommen werden. Das hat sehr viel Kraft gekostet, personelle Ressourcen verschlungen, und von daher konnten andere Dinge nicht so betrieben werden, wie wir das gerne gehabt hätten. Die Frage, ob wir das überhaupt hätten
leisten können, ein Instrument selbst zu schaffen, was den Anforderungen vollständig
genügte, vermag ich nicht zu beantworten. Jedenfalls war es so, dass, als die Amerikaner dieses Angebot machten, meine Mitarbeiter aus den verschiedenen Bereichen
sich das angeschaut hatten - - war die übereinstimmende Meinung dieser Mitarbeiter,
dass das gut verwendbar sei für unsere Zwecke. Und deswegen haben wir das Angebot
angenommen bzw. sind ihnen zunächst nähergetreten, haben das präsentieren lassen.“3013
„Wir hätten es ja lieber selbst getan, hatten aber das Gefühl, wir kommen nicht so
schnell voran, wie wir möchten. [...]“3014
Der für die Installation und Etablierung der Software zuständige Techniker, Zeuge A. Sch., hat in seiner Vernehmung ausgeführt:
„[...] Also, wenn man genug Geld in die Hand nimmt und irgendeine Firma beauftragt
oder entsprechend Personal selber zur Verfügung stellt, kann man das alles auch selber
programmieren.“3015
e)

Zur Frage der Erforderlichkeit einer Dateianordnung für XKEYSCORE im BfV

Der Ausschuss hat sich mit der Frage befasst, ob für das im BfV eingesetzte XKEYSCORE eine Dateianordnung (DAO) erforderlich war.
aa)

Gesetzliche Grundlage

Gem. § 14 Abs. 1 BVerfSchG bedarf es im BfV für jede automatisierte Datei einer Dateianordnung (DAO).
Dabei ist die Zustimmung des BMI erforderlich und der bzw. die BfDI ist vor Erlass einer DAO anzuhören.
Auch in der Dienstvorschrift für die Informationstechnik im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV DV IT)
wird auf das Erfordernis einer DAO bei automatisierten Dateien explizit hingewiesen.3016

3013)
3014)
3015)
3016)

Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 11/12.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 16.
A. Sch., Protokoll-Nr. 77 III – Auszug offen, S. 12 .
Dienstvorschrift für die Informationstechnik im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV DV IT) vom 2. Mai 2000, MAT A BfV14, Bl. 17 (21) (VS-NfD – insoweit offen).

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