Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

BND im Bereich der Kryptoanalyse ist man sich dort dieser Teile durchaus bewusst
und damit in der Lage diese zu schützen.“2819
Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung kam auch die Frage zur Sprache, welches Eigeninteresse der BND
an der technischen Ertüchtigung des BfV gehabt haben könnte.
Der Zeuge Berzen hat dazu ausgeführt:
„[...] Der BND hat auch ein Interesse daran, dass das BfV seinem Auftrag möglichst
optimal nachgeht, was die in den eigenen rechtlichen Grenzen möglichen Datenerhebungsmethoden angeht und insbesondere dann auch die Auswertungsmethoden.“2820
Der Abteilungsleiter 6 im BfV (Islamistischer Terrorismus), Dr. Klaus Rogner, hat in seiner Vernehmung
erklärt, der BND sei nicht die treibende Kraft für die Verwendung von XKEYSCORE im BfV gewesen2821
und angeführt:
„Der Bundesnachrichtendienst hat einen hoffentlich andauernden Sinneswandel
durchgemacht, der beinhaltet, dass das Team Germany nur gemeinsam mit dem BfV,
zumindest in der Terrorismusbekämpfung Sinn macht. […]“2822
Der ehemalige BfV-Präsident Heinz Fromm hat als Zeuge erklärt, dass der BND keine Erwartung an das BfV
im Gegenzug der Vermittlung des Tools XKEYSCORE gerichtet habe:
„Also, der Bundesnachrichtendienst war für uns ein deutscher Partner, und mit denen
hatten wir nicht das Problem, dass, wenn wir denen was geben, sie von uns was wollten
oder umgekehrt.“2823
b)

Gang der Verhandlungen und die Rolle des BND

Die Zurverfügungstellung von XKEYSCORE für das BfV wurde in den sog. Terms of Reference (ToR)
vereinbart. Parteien der Vereinbarung waren das BfV, die NSA und der BND. Zur Erarbeitung des Textes
dieser Vereinbarung fanden zahlreiche BfV-interne und mit der NSA und dem BND geführte Gespräche statt.
Der BND habe stets als ‚Makler‘ fungiert, wenn es um die Kooperation des BfV mit Auslandsnachrichtendiensten im SIGINT-Bereich gegangen sei.2824 So auch bei der Kooperation des BfV mit der NSA.2825 Die
Zeugen haben dies dahingehend erklärt, dass SIGINT-Dienste grundsätzlich nur unmittelbar mit anderen
SIGINT-Diensten kooperieren.2826 Selbiges ergibt sich aus den Akten.2827

2819)
2820)
2821)
2822)
2823)
2824)
2825)
2826)
2827)

Übersetzung durch den Sprachendienst des Deutschen Bundestages..
Berzen, Protokoll-Nr. 94 I, S. 94.
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 II – Auszug offen, S. 9.
Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 II – Auszug offen, S. 8.
Fromm, Protokoll-Nr. 102 I, S. 36.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I, S. 23.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 12.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 12; Rogner, Protokoll-Nr. 96 I, S. 80, 100; Dr. Rogner, Protokoll-Nr. 96 II – Auszug offen, S. 7,
25; Isselburg, Protokoll-Nr. 100 I, S. 81; Isselburg, Protokoll-Nr. 100 II – Auszug offen, S. 9.
Bspw. Entscheidungsvorlage an die BfV-Amtsleitung vom 19. März 2012, MAT A BfV-9/3 (Tgb.-Nr. 68/14 – GEHEIM), Band 6,
Bl. 81 (82) (VS-NfD – insoweit offen).

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