Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 621 –
Drucksache 18/12850
„[...] es geht auch um die Qualität der Tätigkeit des BfV. Und wenn das BfV im Inland
Anschläge auf beispielsweise amerikanische Ziele, also Sauerland-Gruppe beispielsweise, verhindert, dann dient auch allein das schon unmittelbar amerikanischen Interessen. Insofern finde ich das sehr nachvollziehbar, diesen amerikanischen Ansatz.“2808
„Also, die Ertüchtigung des BfV liegt im originären Interesse auch der NSA nach meiner Einschätzung. Ein verhinderter Anschlag auf amerikanische Ziele in Deutschland
ist ein elementarer Gewinn für die amerikanischen Interessen. [...].“2809
Die Zeugin Doreen Delmdahl hat auf Vorhalt des oben erwähnten Snowden-Dokuments2810 gemutmaßt, dass
„[...] alle amerikanischen Nachrichtendienste daran interessiert sind, dass wir hier auf
deutschem Boden die Sicherheit gut gewährleisten können, insbesondere wenn es um
islamistischen Terrorismus geht. Und das hat ja damals der Fall gezeigt, als amerikanische Soldaten auf deutschem Boden erschossen wurden, dass es natürlich deren Interesse ist, dass wir rechtzeitig davon im Vorfeld [...] Kenntnis erlangen und so was
verhindern können. Also, dann ist es letztendlich auch im Interesse der NSA.“2811
Sie glaube, dass die Intention der US-Seite gewesen sei, „ihre Strukturen hier in Deutschland“ wie Botschaften, Konsulate und Stützpunkte zu schützen.2812
Der Zeuge Folker Berfuß, Gruppenleiter in der Abteilung 6 und als Teilnehmer der AG POSEIDON/XKEYSCORE benannt, hat dazu erklärt:
„[...] Ich glaube, sie hatten ein Interesse, enger mit dem BfV zusammenzuarbeiten und
das BfV zu ertüchtigen in dem Sinne - - einfach weil sie selber ein vitales Interesse
daran haben müssen. [...] amerikanische Sicherheitsinteressen dadurch gewahrt sind,
hier in Deutschland, dann, glaube ich, ist das Mehrwert genug für die Amerikaner.“2813
Auch der Leiter der für die Fachaufsicht des BfV zuständigen Abteilung im BMI, Abteilungsleiter ÖS Stefan
Kaller, hat auf die Frage nach einer erwarteten Gegenleistung für XKEYSCORE erklärt:
„Es gibt nicht solche Vertragsabreden: Ich gebe dir dieses, und du gibst mir jenes. –
Es ist in hohem Interesse zum Beispiel eines amerikanischen Dienstes, dass unsere
Dienste hoch leistungsfähig sind. Das ist sowieso in unserem Interesse [...], aber unsere Partner teilen dieses Interesse und unterstützen es durch Hilfeleistung aller möglichen Art [...], auch der Lieferung eines Programmes. Dem steht aber nicht die Erwartung entgegen, dass wir dafür als Bezahlung bestimmte Informationen geben. Es
2808)
2809)
2810)
2811)
2812)
2813)
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 18.
Treuenfels, Protokoll-Nr. 94 I, S. 36.
Snowden-Dokument, MAT A Sek-4/1a.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 I S. 58/59.
Delmdahl, Protokoll-Nr. 86 II – Auszug offen, S. 25.
Berfuß, Protokoll-Nr. 96 I, S. 36.