Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Das BfV arbeitete, insbesondere im Bereich der Aufklärung und der Bekämpfung des Islamismus bzw. Islamistischen Terrorismus, eng mit den amerikanischen Partnerdiensten zusammen.2634 In eingestuften Unterlagen des BfV findet sich hierzu Weiteres.2635
b)

Zur technischen Zusammenarbeit des BND mit der NSA

Der Zeuge Breitfelder, Leiter der Abteilung TA im BND von Ende Oktober 2003 bis Juni 2006, hat erläutert,
dass insbesondere die Zusammenarbeit von BND und NSA in Bad Aibling [dazu unter F.III.] dazu diente,
den BND technisch zu ertüchtigen.
Bereits im Juli 2001, also schon zu einem Zeitpunkt vor den Terroranschlägen vom 11. September 2001,
habe es, so der Zeuge Breitfelder, zwischen BND und NSA Gespräche über die „strategische Partnerschaft“
der beiden Dienste gegeben.2636 Jenseits dieses Begriffs hätten die NSA und der BND indes bereits seit Jahrzehnten zusammengearbeitet.2637 Im April 2002 sei dann mit der NSA ein Memorandum of Agreement
(MoA) geschlossen worden.2638 Grundlage der Vereinbarung sei das Prinzip von Leistung und Gegenleistung
gewesen:
„Die NSA gab Technik und Know-how der Technik. Und wir haben sie partizipieren
lassen an den Ergebnissen des Zugangs.“2639
Gemeinsam hätten BND und NSA in Bad Aibling Methoden zur Erfassung und zum Datenaustausch entwikkelt. Die Zusammenarbeit auf Grundlage des MoAs sei auf die Aufklärung von Terrorismus und Proliferation, den Schutz der Bundeswehr im Auslandseinsatz in Afghanistan und andere transnationale Ziele gerichtet gewesen.2640 [dazu eingehend unter F.III.]
Dabei galt, so der Zeuge Breitfelder, ein als „do ut des“ betiteltes Prinzip: Leistungen erforderten Gegenleistungen des Partners.2641
„Es galt das uralte Prinzip der Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten, nämlich das
Prinzip des ‚do ut des‘, ‚Ich gebe, damit du mir gibst‘. Wer nichts bieten kann, der
bekommt auch nichts. Oft ist es so, dass eine Partei die Technik bietet, die andere
Informationen aus dem Zugang, und von dem Ergebnis partizipieren dann beide. Wer
in diesem Zusammenhang von Freundschaft spricht, verkennt die Wirklichkeit. In diesem Geschäft zählt hauptsächlich das Kalkül, seine Interessen durchzusetzen. Dabei
ist die Bindewirkung einer Wertegemeinschaft der Kitt, der den Interessenausgleich
und damit eine gedeihliche Zusammenarbeit fördert. Die Ausgestaltung einer solchen

2634)
2635)
2636)
2637)
2638)
2639)
2640)
2641)

Stellungnahme des BfV vom 15. April 2009, MAT A BMI-17/3c, Bl. 12 (VS-NfD – insoweit offen).
Unterrichtungsvorlage an Amtsleitung BfV vom 11. Juni 2013 zur PKGr-Sitzung am 12. Juni 2013, MAT A BfV-10/1 (Tgb.-Nr.
40/14 – GEHEIM), Band 1, Bl. 36 (38).
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 44.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 45.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 9.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 21.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 9.
Breitfelder, Protokoll-Nr. 28 I, S. 8, S. 45; Dr. Fechner, Protokoll-Nr. 41 I, S. 15.

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