Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

„Die grundsätzlichen Instrumente sind natürlich die Budgetierung, die Struktur, die
Genehmigungsvorbehalte beim höheren Personal und grundsätzliche Angelegenheiten
der Ausrichtung. Dazu gehört auch das APB [Auftragsprofil der Bundesregierung].
Dann gibt es natürlich informelle Instrumente, von denen Sie eben schon den Kontrollbesuch genannt haben, aber es gibt auch regelmäßige Jours Fixes in den jeweiligen
Referaten zu den jeweilig anstehenden Themen, es gibt Berichtspflichten, aus denen
wir sehen, welchen Anlass der weiter[e]n Aufsicht es vielleicht geben könnte, besondere Vorkommnisse müssen gemeldet werden und, und, und – gewissermaßen die
ganze Palette der Möglichkeiten, die häufig anlassbezogen, aber auf der anderen Seite
auch routinemäßig bestimmte Dinge immer wieder hinterfragt.“2541
Auch die Aufklärung von Ausland-Ausland-Kommunikation durch den BND sei Gegenstand der fach- und
rechtsaufsichtlichen Kontrolle durch das BK.2542
Die Zeugin Christina Polzin, von Juli 2011 bis Dezember 2014 Leiterin des für das Recht der Nachrichtendienste, den Datenschutz, G 10, Personal und Organisation zuständigen2543 Referats 601 im BK, hat bekundet:
„Wir brauchen natürlich Anlässe, uns mit Verfahren zu beschäftigen. Und in meiner
Dienstzeit dort gab es für mich keinen konkreten Anlass, zu hinterfragen, ob diese
Datenübermittlungen in Bad Aibling rechtlich richtig ablaufen oder technisch richtig
ablaufen.“2544
Der Zeuge Guido Müller war von Mitte 2007 bis April 2013 Leiter des Referats 623 im Bundeskanzleramt,
das für die Themen Sicherheit, Controlling, Operationen, aber auch Lagebearbeitung für die Aufklärung von
Proliferation und organisierter Kriminalität sowie Wirtschaftsschutz sowie später Cybersicherheit zuständig
war.2545 Er hat seine Auffassung von der aufsichtrechtlichen Arbeit des Bundeskanzleramts wie folgt formuliert:
„Grundlage unseres Verständnisses von Fach- und Dienstaufsicht und unserer Herangehensweise waren im Wesentlichen zwei Aspekte. Wir wollten Mängel möglichst
frühzeitig erkennen und abstellen, und wir wollten dem BND aktiv helfen, sich weiterzuentwickeln, moderner, leistungsfähiger zu werden. Bewusst haben wir das nicht
nur als nachträgliche Kontrolle praktiziert, son-dern auch als zielorientierte Steuerung,
neu-deutsch Controlling, und Anregung, damit der BND eigenständig seinen Auftrag
effizient erfül-len konnte, unter dem Motto: Gestalten, nicht verwalten.“2546

2541)
2542)
2543)
2544)
2545)
2546)

Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 7f.
Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 55.
Polzin, Protokoll-Nr. 72 I, S. 139.
Polzin, Protokoll-Nr. 89 I, S. 81.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 51.
Müller, Protokoll-Nr. 52 I, S. 51.

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