Drucksache 18/12850

– 536 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 G10 möglich; ich bitte um Beachtung. Die vorgenannte Rechtsauffassung wird in die überarbeitete Version der DV G10 Eingang finden.“2259
Nach einer Antwort der Bundesregierung vom 14. August 2013 auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion
sei diese Weisung aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt gewesen; es bedürfe vielmehr weiterer
Schritte dazu, insbesondere einer Anpassung der entsprechenden Dienstvorschrift des BND.2260
In einem Dokument, das von Edward Snowden an die Presse weitergegeben wurde und bei dem es sich um
ein „Top Secret“ eingestuftes Dokument der NSA vom 17. Januar 2013 handeln soll, heißt es:
„The German government modified its interpretation of the G-10 Privacy Law, protecting the communications of German citizens, to afford the BND more flexibility in
sharing protected information with foreign partners.“2261
“Die Bundesregierung hat ihre Auslegung des G10-Gesetzes zum Datenschutz, das die
Kommunikationen deutscher Staatsbürger schützt, modifiziert, um dem BND mehr
Flexibilität bei der Lieferung geschützter Informationen an ausländische Partner zu
verschaffen.”2262
Die Bundesregierung hat hierzu auf die Einführung des § 7a Artikel 10-Gesetz sowie die Schindler-Weisung
Bezug genommen.2263 Es handele sich indes nicht um eine „Flexibilisierung“, sondern um die Anwendung
bestehender gesetzlicher Regelungen.2264
ccc) Rechtliche Grenzen der Annahme von durch AND übermittelten Daten
Der Sachverständige Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier hat vor dem Ausschuss die Auffassung bekundet, dass
das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 des Grundgesetzes (GG) grundsätzlich jegliche Fernmeldekommunikation schütze, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Ausland, unter Beiteiligung deutscher Staatsbürger oder ohne diese erfolge [siehe hierzu eingehend unter F.II.]. Nach seiner Auffassung sei aber auch die
Verwendung von durch einen AND übermittelten Daten, deren Erhebung nicht die Voraussetzungen für eine
Eingriffsrechtfertigung gemäß Art. 10 Abs. 2 GG erfüllten, verfassungswidrig, denn eine Verwendung von
ursprünglich durch ausländische Behörden erhobenen Daten, die an deutsche Behörden weitergegeben worden seien, stellten einen der deutschen öffentlichen Gewalt zurechenbaren Eingriff in das Grundrecht des
Artikel 10 GG dar2265:
„Entsprechen die ersten Zugriffe auf die durch die deutschen Grundrechte geschützten
Fernmeldevorgänge und Telekommunikationsinhalte seitens der ausländischen Dien-

2259)
2260)
2261)
2262)
2263)
2264)
2265)

Weisung des BND-Präsidenten Gerhard Schindler vom 10. Februar 2012, MAT A BND-1/14b, Bl. 147 (VS-NfD – insoweit offen)
Antwort der Bundesregierung vom 14. August 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD, BT-Drs. 17/14560, S 24.
Snowden-Dokument „NSA Intelligence Relationship with Germany – Bundesnachrichtendienst (BND)“, MAT A-Sek4/1i, Bl. 3.
Übersetzung des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages.
Antwort der Bundesregierung vom 14. August 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD, BT-Drs. 17/14560, S 24.
Antwort der Bundesregierung vom 14. August 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD, BT-Drs. 17/14560, S 24.
Dr. Papier, Protokoll-Nr. 5, S. 7.

Select target paragraph3