Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Nicht zuletzt sollte der Grundsatz festgeschrieben werden, dass ein Tätigwerden auf
dem Staatsgebiet des Partners stets unter Beachtung des jeweiligen nationalen Rechts
erfolgt.“1915
Des Weiteren schlug er für die weiteren Verhandlungen die Ebene der Vizepräsidenten vor.1916 Gegenüber
dem Ausschuss hat der Zeuge Schindler das Vorgehen folgendermaßen beschrieben:
„Ich bin beauftragt worden, auf der Diensteebene zu verhandeln. Das habe ich auch
ziemlich zügig gemacht. Ich habe ja noch am zweiten oder dritten Tag nach unserem
Gespräch in den USA an den damaligen Direktor NSA zurückgeschrieben und habe
gesagt – also, im Einzelnen habe ich da mein Schreiben jetzt nicht mehr im Kopf –,
aber habe gesagt: Okay, wir nehmen gerne dieses Angebot an und wollen verhandeln.
– Und wir haben dann uns an den Entwurf gemacht.“1917
Geführt wurden die Verhandlungen zunächst unmittelbar zwischen den Diensten. So hat Gerhard Schindler
gegenüber dem Ausschuss bekundet, dass die Verhandlungen vom BND geführt worden seien, jedoch in
enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt.1918 Bestätigt hat dies der Zeuge Fritsche.1919 Damit übereinstimmend hat der Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt Günter Heiß auf die Frage, ob er an den
Verhandlungen über ein „No Spy-Abkommen“ beteiligt gewesen sei, geantwortet:
„An den unmittelbaren Verhandlungen über ein MoA oder MoU war ich nicht beteiligt.“1920
„Ich habe diese Verhandlungen, die auf Diensteebene gelaufen sind, überwiegend unterstützend begleitet. Wir haben Entwürfe mit geprüft, sie bewertet, […]“1921
Was jeweils darunter zu verstehen sei, hat er folgendermaßen erläutert:
„Also, MoA oder MoU ist ja nur die äußere Form. No Spy ist ein, sagen wir mal,
weitverbreiteter Arbeitstitel, der sich damals ein wenig eingebürgert hatte, aber untechnisch.“1922
An anderer Stelle hat Günter Heiß noch einmal hervorgehoben, dass diese Verhandlungen allein auf der
Nachrichtendienstebene und nicht auf der Ebene des Bundeskanzleramts erfolgt seien.1923 Zudem hat er konkretisiert, dass es mehrere Entwürfe von der NSA einerseits und vom BND andererseits gegeben habe. Den

1915)
1916)
1917)
1918)
1919)
1920)
1921)
1922)
1923)

Schreiben vom 26. August 2013, MAT A BND-1/11k, Bl. 135 f. (VS-NfD - insoweit offen).
Schreiben vom 26. August 2013, MAT A BND-1/11k, Bl. 135 (136) (VS-NfD - insoweit offen).
Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 16.
Schindler, Protokoll-Nr. 54 I, S. 17.
Fritsche, Protokoll-Nr. 55 I, S. 50.
Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 15.
Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 65.
Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 15.
Heiß, Protokoll-Nr. 57 I, S. 83 f.

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