Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/12850

Chefs der Dienste, den beamteten Staatssekretären und dem zuständigen Abteilungsleiter 6 des Kanzleramtes meist am Vortag in Besprechungen bei mir persönlich erfolgt. Ich wollte von jedem Einzelnen die persönliche Zustimmung zu den gewonnenen Erkenntnissen. Wenn es Änderungswünsche gab, sind diese nach meiner Erinnerung jeweils berücksichtigt worden. Somit konnte ich sichergehen, dass ich jeweils
den aktuellen Erkenntnisstand der gesamten Bundesregierung wiedergab, dem alle zugestimmt haben.“1882
In diesem Sinne seien auch bei seiner Erklärung vom 12. August 2013 die Worte genau gewählt worden.
Pofalla hat in seiner Vernehmung Wert darauf gelegt, dass er gerade nicht von einem Angebot „der USRegierung“ gesprochen habe. Vielmehr sei aus dem Kontext heraus deutlich geworden, dass es um Verhandlungen „zwischen dem BND und der NSA“ gehe.1883 In der Sitzung des PKGr selbst habe er seiner Erinnerung nach unmissverständlich formuliert, dass es sich um ein Angebot der NSA gehandelt habe.1884 Dies lässt
sich dem Bericht des PKGr über seine Kontrolltätigkeit vom 19. Dezember 2013 entnehmen:
„Auf Nachfragen der Mitglieder des Gremiums erläuterte die Bundesregierung […]
BND und NSA strebten ein Abkommen mit einer Vereinbarung an, dass von Seiten
der Nachrichtendienste nichts unternommen werde, was nach den in beiden Staaten
geltenden nationalen Regelungen unzulässig sei.“1885
Auf den im Ausschuss erhobenen Vorwurf hin, die öffentliche Erklärung des Kanzleramtsministers über
laufende – normalerweise streng geheime – Verhandlungen der deutschen und US-amerikanischen Dienste
müsse doch die amerikanische Seite in höchstem Maße irritiert haben, hat der Zeuge Pofalla erklärt:
„Ich hatte verschiedene Varianten meiner öffentlichen Mitteilung. Aber wenn aus der
laufenden PKGr-Sitzung, wenn nach der PKGr-Sitzung andere darüber berichten,
dann soll ich als zuständiger Kanzleramtsminister dazu nichts sagen sollen? Das haben
wir juristisch geprüft. Wir haben auch geprüft, was ich gesagt habe.“1886
bb)

Begrifflichkeit

Während der Beweisaufnahme ist die Frage aufgeworfen worden, was genau unter einem „No Spy-Abkommen“ zu verstehen sei und von wem der Begriff erstmals benutzt worden sei. Der Präsident des BfV
Dr. Hans-Georg Maaßen hat bei seiner Zeugenvernehmung auf Nachfrage ausgeführt, dass es seines Erachtens keine allgemeingültige Bestimmung dieses Begriffes gebe:
„Ich glaube, […] es gibt keine Definition dafür, und mir war in der Vergangenheit so
etwas auch nicht begegnet. Aber - und so habe ich damals die Diskussion im Jahr 2013
verstanden - es sollte eine Vereinbarung sein, in der beide Seiten darauf verzichten,

1882)
1883)
1884)
1885)
1886)

Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 114 f.
Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 117.
Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 117.
Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 19. Dezember 2013, BT-Drs. 18/217, S. 11.
Pofalla, Protokoll-Nr. 57 I, S. 159.

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