Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Erklärung im Wortlaut

Am 12. August 2013 trat Ronald Pofalla in seiner damaligen Funktion als Kanzleramtsminister im Anschluss
an eine Sitzung des PKGr vor die Medien und teilte unter anderem mit:
„Die US-Seite hat uns den Abschluss eines No-Spy-Abkommens angeboten. Ich habe
deshalb den Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes gebeten, dieses Angebot aufzugreifen und noch in diesem Monat mit den Verhandlungen zwischen dem BND und
der NSA zu beginnen. BND-Präsident Schindler hat dazu bereits am vergangenen
Freitag den Chef der NSA, General Alexander, angeschrieben. Ich will dieses Angebot
der Amerikaner aus meiner Sicht auch an einer Stelle interpretieren. Dieses Angebot
könnte uns niemals gemacht werden, wenn die Aussagen der Amerikaner, sich in
Deutschland an Recht und Gesetz zu halten, nicht tatsächlich zutreffen werden.
Deshalb glaube ich, dass wir hier übrigens bei der Zusammenarbeit der Dienste die
einmalige Chance haben, einen Standard zu setzen, der mindestens unter den westlichen Diensten stilbildend sein könnte für die zukünftige Arbeit.“1881
Zu der Motivation, diese Presseerklärung nach einer Sitzung des PKGr abzugeben, hat der Zeuge Pofalla vor
dem Ausschuss ausgeführt:
„Interessant war damals für mich eines: Immer wenn Vorwürfe geklärt waren und dem
PKGr mitgeteilt wurden, gab es dazu keine oder kaum mehr Berichterstattung. Ebenso
wenig hat eine Korrektur der zuvor teils falschen Berichterstattung stattgefunden.
Hierdurch wurde in der Öffentlichkeit ein Bild gezeichnet, das oftmals nicht der tatsächlichen Situation entsprach. Wurde im PKGr hingegen etwas angeblich Neues mitgeteilt, landete dies innerhalb kürzester Zeit in der Öffentlichkeit.
[…] Ich habe im Sommer 2013 darauf reagiert, indem ich nach den Sitzungen jeweils
vorbereitete Texte verlesen habe, um diese Kette von Unterrichtung des PKGr und
anschließend unterlassener und/ oder einseitiger Berichterstattung zu durchbrechen.
Jetzt wurde wenigstens teilweise wieder über gewonnene Erkenntnisse berichtet, und
manche Fehler in der Berichterstattung wurden korrigiert. Ich habe diese Texte
deshalb verlesen, um auch nur die kleinste sprachliche Abweichung zu verhindern.
Mir war zu dem Zeitpunkt bereits klar, dass man auf den kleinsten Fehler von mir
wartete. Abgelesen habe ich die Texte aber auch und vor allem, weil wir stundenlang
abgewogen haben, was ich aus Sicherheitsgründen der Öffentlichkeit mitteilen kann.
[…]
Diese von mir verlesenen Texte wurden über viele Stunden und Tage vorbereitet, da
die einlaufenden Erkenntnisse bei mir zusammenliefen. Die Textsammlung ist mit den

1881)

Mitschrift der Pressekonferenz vom 12. August 2013,
https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/08/2013-08-12-pofalla.html.

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