Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 445 –
Drucksache 18/12850
„Deutsche Delegationsleitung legte dar, dass die Bundesregierung bei aller partnerschaftlichen Wertschätzung der USA wegen der Medienberichte zu NSA-Aktivitäten
in Deutschland sehr besorgt sei, schilderte die sehr kritische Reaktion der öffentlichen
Meinung und die Intensität der innenpolitischen Debatte zuhause. Diese sowie die
Sorge um das enge partnerschaftliche Verhältnis gebiete es, das Vertrauen in die USA
in dieser Frage rasch und umfassend wiederherzustellen. Dazu sei dringend Aufklärung der Fakten durch USA von Nöten. Zusätzlich zu der gebotenen Sachaufklärung
müsse es abgestimmte Sprache geben, mit der man anlässlich des Besuches BM
Dr. Friedrich am 12. Juli [2013] öffentlich gehen und auf Besorgnis der Bevölkerung
in D[eutschland] reagieren könne.“1815
Im Zuge weiterer Nachfragen der deutschen Delegation habe die NSA folgende Aussagen getroffen:
„Im Ergebnis versicherte die NSA, dass alle Aktivitäten der NSA in vollem Einklang
mit US-Recht und nach US-Einschätzung auch mit deutschem Recht erfolgten, sie
keine Kommunikationsdaten in Deutschland erfasse, keine wechselseitige Beauftragung zum Ausspähen der jeweils eigenen Staatsbürger stattfinde, Informationen aus
den nachrichtendienstlichen Aufklärungsprogrammen nicht zum Vorteil von US-Wirtschaftsunternehmen eingesetzt würden und sie die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarung von 1968 prüfen werde.“1816
Kurze Zeit später führte der damalige Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich am 12. Juli 2013
in Washington Gespräche mit dem US-Vizepräsidenten Joe Biden, der Beraterin des US-Präsidenten für Innere Sicherheit Lisa Monaco sowie mit dem US-Justizminister Eric Holder. Er unterstrich hierbei ebenfalls,
dass
„in Deutschland uneingeschränkt deutsches Recht zu achten sei und eine Ausspähung
diplomatischer Vertretungen sowie Wirtschaftsspionage staatlicher Behörden zugunsten amerikanischer Untemehmen nicht akzeptabel wären.“1817
Bei dieser Gelegenheit habe die US-Seite zudem die Aussagen in den Expertengesprächen bestätigt.1818 Wenig später führte Dr. Emily Haber, damals Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, am 16. Juli 2013 ein Gespräch mit James D. Melville, der in jener Zeit als Geschäftsträger die US-Botschaft in Berlin leitete.1819
Hierbei bat sie die US-Seite darum, die vertraulich abgegebene Versicherung, wonach sich die US-Dienste
an deutsches Recht hielten, auch öffentlich zu wiederholen und eine öffentliche Erklärung abzugeben, dass
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Vermerk der Botschaft Washington vom 10. Juli 2013, MAT A AA-1/3c, Bl. 101 (VS-NfD - insoweit offen).
Sprechzettel vom 9. August 2013, MAT A BMI-1/10m_2, Bl. 45 f. (VS-NfD - insoweit offen); Vermerk der Botschaft Washington
vom 10. Juli 2013, MAT A AA-1/3c, Bl. 101 ff. (VS-NfD - insoweit offen).
Sprechzettel vom 9. August 2013, MAT A BMI-1/10m_2, Bl. 45 (46) (VS-NfD - insoweit offen).
Sprechzettel vom 9. August 2013, MAT A BMI-1/10m_2, Bl. 45 (47) (VS-NfD - insoweit offen).
Vermerk vom 16. Juli 2013, MAT A BK 1/5b_6, Bl. 144 (VS-NfD - insoweit offen); Vermerk für die Sitzung des PKGr am 25. Juli
2013, MAT A AA-3/3s, Bl. 86 (VS-NfD - insoweit offen).