Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 409 –
Drucksache 18/12850
Das ‚Schengen-Routing‘ kann die konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht
ersetzen. Letztere sollte dagegen vorrangig angestrebt werden.“1655
Der Sachverständige Frank Rieger hat dagegen dargelegt, dass er hier keine großen Kosten erkennen könne:
„Wenn man es schafft, die Preispolitik zu beeinflussen und dafür zu sorgen, dass also
gerade kleinere Internetunternehmen in Deutschland eben nicht dazu gezwungen werden, die Mondpreise der Telekom für Interconnects zu bezahlen, sind die Innovationsund Preisrisiken tatsächlich völlig überschaubar und managebar. Es wäre also kein
großes Risiko.“1656
c)
Hochtreiben der Aufklärungskosten
Unabhängig von den dargelegten Vorschlägen wurde nahezu einstimmig auf den grundsätzlichen Aspekt
hingewiesen, Kosten bei den Nachrichtendiensten in die Höhe zu treiben, um dadurch Aufklärung erheblich
zu verteuern. Der Sachverständige Prof. Dr. Michael Waidner hat dazu gegenüber dem Ausschuss bekundet:
„In der IT-Sicherheit geht es aber überhaupt nicht darum, jeden denkbaren und beliebig aufwändigen Angriff zu verhindern. Das Ziel der IT-Sicherheit ist vielmehr, mit
möglichst geringen eigenen Kosten die Kosten des Angreifers möglichst weit nach
oben zu treiben. Es geht also nicht darum, Angriffe und Werkzeuge, wie im Katalog
der NSA beschrieben, komplett zu verhindern, sondern nur darum, deren Entwicklung
und Anwendung so teuer zu machen, dass sie nur sehr selektiv eingesetzt werden können. In diesem Sinne: Auch inkrementelle Fortschritte in der IT-Sicherheit können
sich lohnen.“1657
Verdeutlicht hat dies der Sachverständige Frank Rieger:
„[…] was die Kostensteigerung für Massendatenerfassung angeht: Tatsächlich hat
Verschlüsselung […] den großen Vorteil, dass sie den Verteidiger bevorzugt. Das ist
eine der wenigen Sicherheitstechnologien, wo es so ist, dass wir davon ausgehen können, dass mit relativ geringen Aufwendungen die Aufwendungen des Angreifers überproportional gesteigert werden können.
Das heißt, mit einer Verpflichtung zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Eingriffen ins
Routing und der Verpflichtung, zum Beispiel Metadaten nicht mehr so lange zu speichern und nicht mehr in so riesigem Umfang zu erfassen, könnten wir relativ problemlos die Kosten so weit hochtreiben, dass auch die NSA mit ihrem 50-MilliardenBudget sich genau überlegen müsste, wo sie dieses Budget anlegt.
1655)
1656)
1657)
Schriftliches Gutachten des Sachverständigen Dr. Waidner vom 26. Juni 2014, MAT A SV-1/2, S. 15.
Rieger, Protokoll-Nr. 9 I, S. 21.
Dr. Waidner, Protokoll-Nr. 9 I, S. 7 f.