Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„Das war keine Entscheidung, die sich gegen ein bestimmtes Unternehmen richtete
oder die die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen zum Gegenstand hatte, sondern die die Architektur der IT-Systeme des Bundes betraf. Wir
haben uns auch in Kenntnis natürlich der Snowden-Unterlagen entschieden, dass wir
das Risiko, dass wir ein global operierendes Unternehmen mit wesentlichen Steuerungseinrichtungen außerhalb Deutschlands mit der Regierungskommunikation beauftragen, nicht mehr eingehen wollen.“1614
Auch dem Zeugen Andreas Könen waren die Beweggründe für das Beenden der Zusammenarbeit letztlich
klar:
„[…] Mit einem deutschen nationalen Provider für alle diese Netzinfrastrukturen haben wir deutlich bessere Möglichkeiten in der Kooperation mit dem Unternehmen,
deutsche Sicherheitsstandards einzufordern, etwa auch das Unternehmen in voller
Weise den Forderungen des deutschen Geheimschutzes dann zu unterwerfen und damit auch in einer direkten Zusammenarbeit garantieren zu können, dass das, was beim
Auftragnehmer abläuft, ebenfalls unseren Sicherheitsanforderungen genügt. Das ist
mit einem Hersteller, der komplett eben sich auf - - sein Angebot auf deutschem Boden
hat, der sie auch von einer Zentrale in Deutschland aus verwaltet, unter deutschem
Recht deutlich einfacher zu machen als mit einem Unternehmen, das irgendwo im
Ausland eine Muttergesellschaft hat, auch wenn es eine Gesellschaft deutschen Rechts
ist. Das war der innere Beweggrund.
Diese sicherheitlichen Anforderungen haben wir dann insbesondere bei der Fortschreibung des IVBB hin zu den Netzen des Bundes zum Grundprinzip gemacht und nochmals da auch durchgehend sicherheitlich begründet, warum solch eine nationale
Dienstleistung notwendig ist und auch dann schließlich und endlich auch auf EUEbene anerkannt wurde.“1615
Er hat deswegen im Hinblick auf das Beenden der Zusammenarbeit mit Verizon die Schlussfolgerung gezogen:
„Natürlich ist es klar aus der eben dargestellten grundsätzlichen Erwägung, dass es
eben durchaus besser und leichter geht, mit einem deutschen Anbieter alle diese Regularien zu treffen, die vor allen Dingen die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens
berühren. Das mag, vermute ich mal, die entscheidende Rolle gespielt haben.“1616
1614)
1615)
1616)
Schallbruch, Protokoll-Nr. 104 I, S. 88.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 34 f.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 35.