Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
umgekehrt nicht dazu führt, dass wir jemanden, dem wir das in die Hand drücken - damit umgekehrt Schaden anrichten kann und Angriffe selber produziert - -.“1601
b)
Betreiberwechsel IVBV/BVN
Während die Netzdienstleistung des IVBB von der Deutschen Telekom bereitgestellt wird, wurde die Netzinfrastruktur des Bundesverwaltungsnetzes (BVN), auf dem auch der Informationsverbund der Bundesverwaltung (IVBV) beruht, seit 2003 von dem US-amerikanischen Unternehmen MCI WorldCom betrieben, der
später von dem US-Konzern Verizon übernommen wurde.1602 Dem damaligen IT-Direktor im BMI Martin
Schallbruch wurde in seiner Zeugenvernehmung vorgehalten, dass bereits Anfang 2006 auf ein Risiko bei
der Zusammenarbeit mit ausländischen IT/TK-Unternehmen hingewiesen worden sei. So heißt es in einer
Vorlage vom 15. Februar 2006:
„Mit der Bezugsvorlage wurde Herrn Minister in einem eingestuften Papier darüber
berichtet, dass mit einem massiven Anstieg der (nachrichtendienstlichen) Gefährdung
durch ausländische IT/TK-Unternehmen gerechnet werden muss. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Firmen an Schlüsselpositionen gezielt Personal und Technik
einsetzen, um Informationen auszuspähen und die Verfügbarkeit des Systems zu stören.
Über den Betreiber (MCI) des BVN/IVBV liegen konkrete Erkenntnisse vor.“1603
Des Weiteren wird in der Stellungnahme der Vorlage festgehalten:
„Auf Grund der im Jahre 2008 auslaufenden Verträge der bedeutendsten Netzinfrastrukturen der Bundesverwaltung, eröffnet sich die Möglichkeit, diese Infrastrukturen
neu zu konzipieren. […]
Die Verträge des BVN und des IVBV können keinesfalls verlängert werden, da auf
Grund der vorliegenden Erkenntnisse die Firma MCI nicht vertrauenswürdig ist.“1604
Auf die Frage, warum man dennoch an dem Vertrag mit Verizon (MCI) festgehalten habe, hat Martin Schallbruch als Zeuge erläutert:
„Mir sind immer wieder Hinweise zugekommen, dass eine Zusammenarbeit ausländischer IT-Unternehmen mit Nachrichtendiensten nicht ausgeschlossen werden kann,
sage ich mal in allgemeiner Form, Nachrichtendienste unterschiedlicher Provenienz.
Gleichzeitig sind in diesem konkreten Fall, aber auch in den meisten anderen Fällen
nie […] so harte justiziable Fakten vorgelegt worden, die es rechtfertigen würden, einen Vertrag mit einem Provider wegen Unzuverlässigkeit zu kündigen. Man kann
1601)
1602)
1603)
1604)
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 25 f.
Schallbruch, Protokoll-Nr. 104 I, S. 87.
Vorlage vom 15. Februar 2006, MAT A BMI-7/1g_2, Bl. 72 (76) (VS-NfD - insoweit offen).
Vorlage vom 15. Februar 2006, MAT A BMI-7/1g_2, Bl. 72 (76 f.) (VS-NfD - insoweit offen).