Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
Enforcement-Schnittstellen vorrätig zu halten und damit den Zugang für US-amerikanische Behörden bzw. Geheimdienste zu ermöglichen.“1444
Nach seiner Kenntnis sei von diesem Problem mit Backdoors wahrscheinlich auch Verschlüsselungssoftware
aus den USA betroffen:
„Also, hiervon erfasst wäre dann auch Verschlüsselungssoftware amerikanischer Hersteller. Das ist der Grund, warum wir keine Verschlüsselungssoftware fremder Länder
für die Verschlüsselung auf Basis VS-NfD nutzen, sondern da nationale Produkte einfordern, weil bei Software ist das kaum nachzuvollziehen.“1445
Vor diesem Hintergrund hat der Zeuge Könen zu Schutzmaßnahmen bei Verschlusssachen mit einem höheren Einstufungsgrad als VS-VERTRAULICH hervorgehoben:
„In dem Moment, wenn ich Verschlusssachen schützen muss, deren Verschlusssachengrad höher ist als VS-V, muss ich ganz besondere Maßnahmen anwenden, und
dann muss ich in dem Moment, wenn ich Betriebssysteme zum Beispiel ausländischer
Provenienz einsetze, über andere Maßnahmen dafür sorgen, dass etwa eine totale Abschottung des jeweiligen Bereiches existiert und keine Kommunikation.“1446
III.
Aufklärung auf politischer Ebene
Bereits kurz nach Erscheinen der ersten auf den Snowden-Dokumenten beruhenden Medienberichte bemühte
sich die Bundesregierung um eine Aufklärung auf politischer Ebene. Mitglieder bzw. hochrangige Vertreter
der Bundesregierung nahmen Kontakt zu Ansprechpartnern aus den USA und dem Vereinigten Königreich
auf. Gegenstand dieser Kontakte waren nicht nur das in Rede stehende Ausmaß nachrichtendienstlicher Überwachungsaktivitäten, sondern auch das Begehren der deutschen Seite, ein sogenanntes „No Spy-Abkommen“
abzuschließen [siehe C.V.], sowie die Absicht Deutschlands, im Jahr 1968 geschlossene Verwaltungsabkommen zum Artikel 10-Gesetz aufzuheben [siehe C.IV.]. Im Einzelnen:
Am 6. Juni 2013 führte der damalige Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Klaus-Dieter Fritsche, Gespräche mit dem damaligen Direktor der NSA, Keith B. Alexander. Gegenstand dieser Gespräche war ein
allgemeiner Austausch über die Einschätzungen der Gefahren im Cyberspace.1447
Am 10. Juni 2013 baten Vertreter des Auswärtigen Amts im Rahmen der deutsch-US-amerikanischen CyberKonsultationen in Washington um Aufklärung zu PRISM.1448
1444)
1445)
1446)
1447)
1448)
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 51.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 51.
Könen, Protokoll-Nr. 104 I, S. 52 f.
Antwort der Bundesregierung vom 14. August 2013 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD, BT-Drs. 17/14560, S. 7.
Hintergrundinformation PRISM vom 24. Februar 2014, MAT A BMI-1/7k_6, Bl. 5 (41) (VS-NfD – insoweit offen).