Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

tion insbesondere von Rüstungsgütern zu bekämpfen. Dass hierzu Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt werden, von denen auch europäische Unternehmen betroffen
sind, ist insoweit nachvollziehbar. Ausschließen kann ich natürlich auch nicht, dass
Bedienstete der NSA oder Contractors entgegen Recht und Gesetz vielleicht für Geld
Informationen an amerikanische Konkurrenten weitergeben.“1213
ddd) Weitere Behörden
Der frühere BfDI Peter Schaar hat in seiner Aussage als Zeuge vor dem Ausschuss am 16. Januar 2015
festgehalten:
„Soweit die Telekommunikation betroffen ist, beziehen sich die Befugnisse der G-10Kommission zum Beispiel auch auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, alle Daten,
die dabei auch durch Artikel 10 Grundgesetz geschützt sind. Generell genießen auch
Betriebe den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, auch wenn das jetzt
nicht Zuständigkeit des Bundesbeauftragten ist, weil das kein Datenschutzthema im
engeren Sinne ist, wie wir das verstehen.“1214
Der Zeuge hat dabei insbesondere seine Besorgnis bezüglich der unterschiedlichen Gesetzeslage in Großbritannien geäußert:
„[…] ich habe ganz viele Anfrage[n] gekriegt aus der Wirtschaft, die höchst besorgt
war, dass hier ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in die falschen Hände geraten.
Es gibt da - - Wir haben auch sozusagen - - Ich habe das auch im Haus bei mir damals
prüfen lassen, und es war schon das Ergebnis, dass alleine das britische Nachrichtendienstgesetz das Economic Well-being of the United Kingdom, also das ökonomische
Wohlergehen, als einen Zweck der geheimdienstlichen Tätigkeit sieht.“1215
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat als Zeuge ausgeführt, das Thema Wirtschaftsspionage beschäftige die Bundesregierung nicht erst seit den Snowden-Veröffentlichungen. Gerade auch das Bundesinnenministerium nehme das Thema ernst und habe 2007 einen Ressortkreis „Wirtschaftsschutz“ aufgesetzt,
an dem eine Vielzahl von Behörden beteiligt seien – auch das Bundeskanzleramt und der BND. Der Ressortkreis „Wirtschaftsschutz“ bündele die Erkenntnisse der Bundesregierung im Bereich der Wirtschaftsspionage
und erarbeite im Zusammenwirken mit der Wirtschaft auf deren Bedürfnisse abgestellte Gegenmaßnahmen.
Dort gehe es im Schwerpunkt um die Bedrohungen aus China und Russland. Auch in diesem Kontext habe
er keine Erinnerung daran, dass Erkenntnisse über US-Dienste dahingehend bestanden, diese betrieben Wirtschaftsspionage zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen für ihre nationalen Unternehmen.1216
Der Zeuge Dr. Thomas de Maizière hat in diesem Zusammenhang auch auf den mit der Bekämpfung der
Proliferation beschäftigten Ressortkreis „Ausfuhrkontrolle“ im Bundeswirtschaftsministerium verwiesen;
1213)
1214)
1215)
1216)

Dr. Maaßen, Protokoll-Nr. 102 I, S. 97.
Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 48.
Schaar, Protokoll-Nr. 31 I, S. 48.
Dr. de Maizière, Protokoll-Nr. 55 I, S. 98.

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